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Erhöhung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamte

Information des Minsteriums der Finanzen

Potsdam.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in der Vergangenheit mehrfach, dass die Besoldung von Beamten mit mehr als 2 Kindern zu niedrig ist. Der Gesetzgeber reagierte darauf - jedoch unzureichend.

Betroffene Kolleginnen und Kollegen mussten jeweils für den konkreten Einzelfall eine erneute gerichtliche Entscheidung herbeiführen lassen. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützte mit Rechtsschutz. Mehrere Verwaltungsgerichte bundesweit und nun auch das Verwaltungsgericht in Cottbus haben die Behörden zu Nachzahlungen verurteilt.

Ministerium reagiert endlich

Nunmehr stellt das Finanzministerium mit Schreiben vom 26.März 2008 eine entsprechende Erhöhung des Familienzuschlages in Aussicht. Anspruchsberechtigte erhalten mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (also erst dann) rückwirkend zum 01.01.2007 für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 50 € mehr.

Das Schreiben des MdF mit den ausführlichen Informationen kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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