Erhöhung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamte
Information des Minsteriums der Finanzen
Betroffene Kolleginnen und Kollegen mussten jeweils für den konkreten Einzelfall eine erneute gerichtliche Entscheidung herbeiführen lassen. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützte mit Rechtsschutz. Mehrere Verwaltungsgerichte bundesweit und nun auch das Verwaltungsgericht in Cottbus haben die Behörden zu Nachzahlungen verurteilt.
Ministerium reagiert endlich
Nunmehr stellt das Finanzministerium mit Schreiben vom 26.März 2008 eine entsprechende Erhöhung des Familienzuschlages in Aussicht. Anspruchsberechtigte erhalten mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (also erst dann) rückwirkend zum 01.01.2007 für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 50 € mehr.
Das Schreiben des MdF mit den ausführlichen Informationen kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
Euer GdP-Team
Ministerium reagiert endlich
Nunmehr stellt das Finanzministerium mit Schreiben vom 26.März 2008 eine entsprechende Erhöhung des Familienzuschlages in Aussicht. Anspruchsberechtigte erhalten mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (also erst dann) rückwirkend zum 01.01.2007 für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 50 € mehr.
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Euer GdP-Team