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Information der ZBB

Überprüfungsmöglichkeit Widerspruchsbescheide Altersdiskriminierende Besoldung

Fälle von Verzögerungen bei der Zusendung zur ZBB

Potsdam.

Kolleginnen und Kollegen mit reduzierter Entschädigungszahlung zur Altersdiskriminierenden Besoldung wegen eines relevanten Abweichens des Fertigungsdatums des Widerspruches (bei gleichzeitiger bzw. zeitnaher Abgabe z.B. auf dem Dienstweg) vom Eingangsdatum bei der ZBB können eine erneute Überprüfung ihres Anspruches beantragen. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens zum 15. Juni 2018 bei der ZBB (!) eingegangen sein.

Die Gewerkschaft der Polizei hat mit dem Ministerium der Finanzen das Problem von reduzierten Entschädigungszahlungen an Widerspruchsführer zur Altersdiskriminierenden Besoldung bei zeitnaher Abgabe des Widerspruchs z.B. in der Dienststelle und erheblicher Abweichung des Eingangsdatums bei der ZBB ("eingelegt am.....") erörtert. Es geht um nicht berücksichtigte Entschädigungsansprüche überwiegend in der Höhe von 100 bzw. 200 €.

Mit Erfolg!

Am 11. Mai 2018 veröffentlichte die ZBB eine diesbezügliche Information (klick hier).

Ein Muster für die Beantragung der erneuten Überprüfung haben wir im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung gestellt.

Bitte beachtet:
  • Der Antrag muss begründet sein. Die zeitnahe Abgabe des Widerspruchs sollte glaubhaft erklärt und nachgewiesen sein.
  • Anträge auf erneute Überprüfung sollten bis spätestens 15. Juni 2018 bei der ZBB eingegangen sein.
  • Die Zustellung sollte mit einem entsprechenden Nachweis vorgenommen werden.

Euer GdP Team
Foto Uschi Dreiucker www.pixelio.de
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