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Fahndungskostenpauschale und Bekleidungszuschuss für Spezialeinheiten

Zahlung erreicht!

Potsdam.

Bisher erhielten Polizeivollzugsbeamte der Spezialeinheiten keinen Bekleidungszuschuss und keine Fahndungskostenpauschale. Diese Zahlung wurden ihnen mit der Begründung verwehrt...

Bisher erhielten Polizeivollzugsbeamte der Spezialeinheiten keinen Bekleidungszuschuss und keine Fahndungskostenpauschale.

Diese Zahlung wurden ihnen mit der Begründung verwehrt, mit der SE-Zulage wären auch diese besonderen Aufwendungen abgegolten.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen empfanden dieses zu Recht als unzulässige Benachteiligung. Unsere Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei am LKA griff dieses Problem auf (siehe Info vom 13. Februar 2006) und erreichte folgende Lösung:

Zitat Erlass MI vom 2.Juni 2006:

„Im Ergebnis meiner Prüfung komme ich zu dem Schluss, dass ein Bekleidungszuschuss und eine Fahndungskostenentschädigung für Polizeivollzugsbeamte in Spezialeinheiten beim LKA nach Maßgabe der entsprechenden Runderlasse des Ministers des Innern vom 13. Oktober 1994 neben der Zulage nach § 22 Abs. 2 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) gewährt werden kann.“

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben dazu auch Anspruch auf rückwirkende Zahlungen.

Mit Sicherheit am Ball- GdP!


Euer GdP-Team
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