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Brandenburger Beamtenrechtsneuordnungsgesetz im Innenausschuss beraten

Anhörung

Potsdam.

Am 5. März 2009 führte der Innenausschuss eine Anhörung zu o. g. Gesetzentwurf durch. Im Rahmen dieser Anhörung hatte die Gewerkschaft der Polizei die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus dem 72er Beteiligungsverfahren näher zu erläutern bzw. auf Schwerpunkte hinzuweisen.

Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

- Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg (BbgBRNG)–


Die Landesregierung hat o. g. Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung im Plenum am 18.Dezember 2008 wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Am 5. März 2009 führte der Innenausschuss eine Anhörung zu o. g. Gesetzentwurf durch. Im Rahmen dieser Anhörung hatte die Gewerkschaft der Polizei die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus dem 72er Beteiligungsverfahren (ist im Mitgliederbereich nachlesbar) näher zu erläutern bzw. auf Schwerpunkte hinzuweisen.

Der GdP Landesbezirksvorsitzende, Andreas Schuster, vertrat dabei folgende Standpunkte:
  1. Der Gesetzentwurf ist keine echte Reform des Beamtenrechts (nicht einmal im Ansatz), sondern lediglich die (notwendige) Umsetzung von gesetzlichen Regelungen im Ergebnis der Föderalismusreform zum 1. April 2009. Eine notwendige Umgestaltung des Berufsbeamtentums auf Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit ist in dem Gesetzentwurf nicht erkennbar. Mit diesem Beamtengesetz kann Brandenburg weder mit der Freien Wirtschaft noch mit dem Verwaltungszentrum Berlin oder anderen öffentlichen Bereichen anderer Bundesländer konkurrieren. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es einen deutlichen Rückgang von Bewerbungen in der Polizei des Landes Brandenburg gibt. Gleichzeitig ist eine deutliche Überalterung der Brandenburger Polizei zu verzeichnen.
  2. Die GdP forderte mit Nachdruck, grundsätzliche Regelungen zur Arbeitszeit und zum Urlaub im Beamtengesetz zu regeln. Die Öffnungsklauseln der §§ 76 und 77 sind zu weitreichend und lassen eine Zersplitterung der Regelungen in den einzelnen Ressorts zu. 
  3. Der LPA sollte zukünftig nur noch grundsätzliche und generelle Regelungen z. B. zum Laufbahnrecht und anderen Verordnungen beraten. Einzelpersonalentscheidungen sollten zukünftig nicht mehr dem LPA zugeleitet werden. Auch bei Auswahlverfahren und Prüfungen sollte die Personalhoheit der einzelnen Ressorts Berücksichtigung finden. 
  4. Die GdP fordert eine Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen mit dem Tarifbereich. So ist es nicht länger hinnehmbar, dass von den Beamten ohne Vergütung 5 Mehrstunden pro Monat erwartet werden, die im Tarifbereich konsequent vergütet werden. Auch ist das umfangreiche Beurteilungssystem im Bereich der Beamten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten nicht nachvollziehbar. Tarifbeschäftigte leisten auch ohne Beurteilung eine sehr gute Arbeit. Verbeamteten Kolleginnen und Kollegen muss mindestens 1-mal jährlich im Rahmen einer Beurteilung der aktuelle Leistungsstand nachgewiesen werden. Dies ist antiquiert, bürokratisch und eher leistungshemmend.  
  5. Die GdP wies auf den gerade abgeschlossenen Tarifvertrag Verwaltungsumbau hin und forderte die Umsetzung der entsprechenden Regelungen im Landesbeamtengesetz.  
  6. Es ist dringend notwendig, die Übernahmegarantie von Auszubildenden und Studierenden im § 32 wieder aufzunehmen. Ansonsten führt dies dazu, dass Brandenburg für teures Geld junge Kolleginnen und Kollegen ausbildet, die dann ihren Dienst in anderen Bundesländern verrichten, weil sie zum Nulltarif abgeworben werden.  
  7. Der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ sollte stärker im Mittelpunkt stehen. Der bisherige § 111 a LBG ist weitergehend als der jetzige § 37. Diese Regelung sollte nach vorgenanntem Grundsatz überarbeitet werden.  
  8. Die GdP ist der Auffassung, dass die Laufbahngruppen generell wegfallen sollen; zumindest jedoch in einer Übergangsphase von 4 auf 2 reduziert werden müssten. 
  9. Dass das Prüfungsgespräch, das bisher im LPA stattgefunden hat, jetzt gemäß § 22 in die Verantwortung der obersten Dienstbehörden gegeben wird, stellt die Verlagerung von Bürokratie und die Schaffung eines ressortinternen LPA dar. Dies wird von der GdP abgelehnt. 
  10. Reisekostenvergütungen nach § 63 sollten den betroffenen Kolleginnen und Kollegen – so wie es ihnen zusteht – ausgezahlt werden. Wir halten es für eine fragwürdige Verwaltungspraxis, wenn die Kolleginnen und Kollegen einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Reisekosten z. B. bei Fortbildungsveranstaltungen erklären können. Entweder steht den Kolleginnen und Kollegen Reisekostenersatz zu oder nicht. Die jetzige Form hat nötigenden Charakter und widerspricht der Fürsorgepflicht.

Im Rahmen der Anhörung hatte die Gewerkschaft der Polizei den Eindruck, dass der Innenausschuss und später der Landtag nicht bereit ist, wesentliche Veränderungen am vorliegenden Gesetzentwurf vorzunehmen, sondern uns darauf vertröstet hat, dass die Reformierung des Berufsbeamtentums ein dynamischer Prozess ist und von der nächsten Landesregierung fortgeführt werden muss. Die Frage für uns ist, warum erfolgt das nicht gleich mit aller Konsequenz?

Die GdP wird die Landesregierung (ob alt oder neu) daran erinnern, dass im Ergebnis der Föderalismusreform die Möglichkeit der Reformierung in den Ländern liegt. Dann sollte Brandenburg die Reformierungsmöglichkeiten nutzen und die Reformvorschläge der GdP berücksichtigen.

Für entsprechende Gespräche sind wir jedenfalls jederzeit bereit.



Andreas Schuster
Landesbezirksvorsitzender

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