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Vorsorgekuren für Polizeivollzugsbeamte

Antwort des Innenministeriums

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte über den Polizei-Hauptpersonalrat den Initiativantrag gestellt, Vorsorgekuren für alle Polizeivollzugsbeamte zu ermöglichen. Die Antwort des Innenministeriums an den Polizei-Hauptpersonalrat liegt uns nunmehr vor.

siehe unsere Info vom 4. April 2013

Für Beihilfeberechtigte sieht das Land keine Möglichkeit, hier eine Reglung zu treffen. Es gilt die Beihilfeverordnung des Bundes.

Auch eine Öffnung der Zugangsmöglichkeiten für Heilfürsorgeberechtigte schließt das Innenministerium derzeit aus. Für eine künftige Neuausrichtung der Vorsorgekuren werden jedoch Gespräche auf Arbeitsebene angeboten.

Wir nehmen dieses Angebot dankend an.

Euer GdP Team
Foto: Thomas Max Müller pixelio.de
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