Vorsorgekuren für Polizeivollzugsbeamte
Antwort des Innenministeriums
siehe unsere Info vom 4. April 2013
Für Beihilfeberechtigte sieht das Land keine Möglichkeit, hier eine Reglung zu treffen. Es gilt die Beihilfeverordnung des Bundes.
Auch eine Öffnung der Zugangsmöglichkeiten für Heilfürsorgeberechtigte schließt das Innenministerium derzeit aus. Für eine künftige Neuausrichtung der Vorsorgekuren werden jedoch Gespräche auf Arbeitsebene angeboten.
Wir nehmen dieses Angebot dankend an.
Euer GdP Team
Für Beihilfeberechtigte sieht das Land keine Möglichkeit, hier eine Reglung zu treffen. Es gilt die Beihilfeverordnung des Bundes.
Auch eine Öffnung der Zugangsmöglichkeiten für Heilfürsorgeberechtigte schließt das Innenministerium derzeit aus. Für eine künftige Neuausrichtung der Vorsorgekuren werden jedoch Gespräche auf Arbeitsebene angeboten.
Wir nehmen dieses Angebot dankend an.
Euer GdP Team
Foto: Thomas Max Müller pixelio.de