Zum Inhalt wechseln

Klagen beim Landesverfassungsgericht eingelegt

Namensschilder für Brandenburgs Polizeibeamte verfassungswidrig!

Pressemitteilung

Potsdam.

Die seit dem 1. Januar 2013 im Land Brandenburg per Gesetz geregelte Pflicht der Polizeivollzugsbeamten zum Tragen von Namensschildern verstößt aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei gegen das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Stellvertretend für alle betroffene Polizeibediensteten unterstützt die Gewerkschaft der Polizei 2 diesbezügliche Klageverfahren. Beide sind beim Verwaltungsgericht anhängig. Darüber hinaus wurden in beiden Fällen nunmehr auch unmittelbar gegen die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 2 -4 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Kennzeichnungspflicht) gerichtete Verfassungsbeschwerden beim Landesverfassungsgericht eingereicht.

Durch das Tragen von Namensschildern offenbaren die Polizeibeamten bei einer Amtshandlung auch einer unbeteiligten Öffentlichkeit ihre Namen, die leicht recherchierbar sind und so den Zugang zu rein privaten Daten des Polizisten ermöglichen. Das widerspricht dem auch per Landesverfassung geltenden Grundrecht auf Datenschutz.

Andreas Schuster; GdP Landesbezirksvorsitzender:
    „Mit der Kennzeichnungspflicht wird das Recht unserer Polizeibediensteten in Brandenburg und das ihrer Kinder und Lebenspartner auf Privatsphäre verletzt. Auch sie haben das Recht, in Anonymität und damit in Sicherheit leben zu können. Denn sie müssen sich nun einmal nicht nur mit freundlichen und gewaltfreien Bürgern auseinandersetzen, sondern oft auch mit links- und rechtsradikalen Gewalttätern, besoffenen Fußballfans, organisierten Autoschieberbanden, Rauschgifthändlern und kriminellen Motorradbanden.“

Eines der Verfahren bezieht sich auf das Tragen von Nummerierungen im Rahmen von Einsätzen geschlossener Einheiten. Auch hier besteht die Gefahr für die betroffenen Polizeibeamten, dass über die leicht durchschaubare Systematik der Nummerierung Rückschlüsse möglich sind, die weit über das dienstlich erforderliche Maß hinausgehen.


Für Rücksprachen steht Ihnen zur Verfügung:

Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, Tel.: 0331 747 32 0

This link is for the Robots and should not be seen.