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Höherer Urlaubsanspruch rückwirkend bis einschließlich 2009 gesichert

Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung (EUrlDbV)

Potsdam.

Das Innenministerium hat eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung u.a. für den Polizeivollzugsdienst auf den Weg gebracht. Die Gewerkschaft der Polizei hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 130 Landesbeamtengesetz eine Stellungnahme dazu abgegeben. Mit Erfolg!


Mit der neuen Verordnung wird die altersdiskriminierende Regelung (Staffelung des Urlaubsanspruch gemäß Lebensalter) aufgehoben und für alle ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 27 Tage) festgelegt.

Aufgrund von Verjährungsregelungen im Beamtenrecht gilt dieser ggf. erhöhte Urlaubsanspruch rückwirkend bis einschließlich 2009.

Damit ergibt sich für alle Beamten bis zum vollendeten 40. Lebensjahr ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch.

Weiteres Ergebnis unserer Beteiligung/Stellungnahme:

Es besteht künftig die Möglichkeit für Dienstfrei bei Geburt des leiblichen Kindes (vorheriges Kriterium Niederkunft der Ehefrau).

Die neue Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung tritt nach Verkündung in Kraft; wir gehen davon aus, dass das nun zeitnah erfolgt.

Für euch im Einsatz!

Euer GdP-Team
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