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Evaluierung der Polizeistrukturreform

Forderungen der GdP

Potsdam.

In den Arbeitsgruppen der Evaluierungskommission wurden zahlreiche Fragen zur Polizeistruktur formuliert, die jetzt innerhalb von knapp 2 Monaten –unter erheblichem Zeitdruck – von ausgewählten Mitarbeitern beantwortet werden sollen. Die Vertreter in diesen Arbeitsgruppen für die Gewerkschaft der Polizei berieten am 20. Januar 2015 zu diesen Fragen und Themenkomplexen und erarbeiteten Forderungen.

Die Polizeistrukturreform hatte das Ziel, den politisch vorgegebenen immensen Stellenabbau in der Brandenburger Polizei zu kompensieren. Der Landtag Brandenburg hatte dazu Vorgaben wie Erhalt einer wahrnehmbaren Polizeipräsenz, Senkung der Interventionszeiten, wirksame Bekämpfung aller Kriminalitätsformen durch Prävention und Strafverfolgung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Brandenburgs Straßen und Autobahnen. Die gegenwärtig laufende Evaluierung der Polizeistrukturreform soll aufzeigen, ob diese Ziele in der gegenwärtigen Struktur erreicht werden können. Dazu wurde im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE die Vorgabe erteilt, dass es keine erneute Polizeistrukturreform geben soll.

Hierfür wurde ebenfalls per Koalitionsvertrag die Zielzahl für das zur Verfügung stehende Personal in der Polizei bis 2020 von vordem 7.000 auf mindestens 7.800 erhöht.

Forderungen der Gewerkschaft der Polizei:
  • Kritische Überprüfung der sogenannten Schattenstrukturen auf ihre Zweckmäßigkeit und ggf. Überführung in die AAO und deren stellenmäßige sowie personelle Untersetzung.
  • Überprüfung der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen MI, dem PP, den Polizeidirektionen und den Polizeiinspektionen in Hinblick auf eine einheitliche, dezentrale Aufgabenwahrnahme.
  • Organisatorische Eigenständigkeit der Fachdirektionen LKA und Besondere Dienste aus fachlicher Sicht.
  • Personalbemessung des Wechselschichtdienstes von mindestens 1 zu 7.
  • Die Personalbemessung der Verwaltung ist dem Aufgabenumfang und dem Personalbestand anzupassen.
  • Die Strukturen und die personelle Ausstattung der Wasserschutzpolizei sind der fortschreitenden Entwicklung des Landes Brandenburg als wasserreichstem Binnenland anzupassen.
  • Das „Führen aus der Distanz“ hat sich nicht bewährt. Die Strukturen sind so auszurichten, dass eine Führung vor Ort umfassend sichergestellt ist.
  • SE/SK ist aus den Projektstrukturen in die AAO zu überführen und der veränderten Lage anpassen.
  • Das Diensthundewesen ist zu stärken. An der dualen Ausbildung soll grundsätzlich festgehalten werden.
  • ZENTRAB 1 und 2 haben sich im Rahmen der Vorgangsbearbeitung bewährt. Die organisatorische Anbindung ist kritisch zu prüfen.
  • Die Kriminalkommissariate „KDD/allgemeine KT“ haben sich bewährt. Die Bereiche sind zwingend personell zu verstärken und zu dislozieren.
  • Die Organisation und Aufgabenzuweisung sowie die Personalausstattung der operativen Fahndung ist den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen (Aufgabenverteilung zwischen OFG/MEK/ZF).
  • Die Sachbearbeitung der Verkehrsunfallbekämpfung ist der Verkehrspolizei der Direktion zuzuordnen.
  • Erhalt eines qualitativ hochwertigen Landespolizeiorchesters.
  • Ein strategisches Gesundheitsmanagement ist in der Polizei strukturell und finanziell zu untersetzen. In den Dienststellen sind Dienstposten für unabhängige Gesundheitsmanager/Soziale Ansprechpartner zu schaffen.
  • Die Personalentwicklungskonzeption ist fortzuschreiben.
  • Die Faktoren Arbeitsortflexibilisierung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege sind fortzuentwickeln.

Die Evaluierung ist ein laufender Prozess. Die Gewerkschaft der Polizei wird sich weiterhin aktiv und kritisch einbringen, Forderungen erarbeiten und deren Umsetzung einfordern.

Euer GdP- Team




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