Kein Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld für Arbeiter und Angestellte
Antwort des Innenministers
Unter Berufung auf ein entsprechendes Rundschreiben des Finanzministeriums wurde unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, dass sie eben keinen Anspruch mehr auf diese Zahlungen haben.
Mit Schreiben vom 01.07.2004 (pünktlich zum 2.Jahrestag der Polizeireform!) wandte sich die Gewerkschaft der Polizei dazu an Innenminister Jörg Schönbohm. Arbeiter und Angestellte, die sich Veränderungen stellten, sollen dafür nicht bestraft werden.
Die Antwort des Innenministers liegt uns nunmehr vor:
(Auszug)
Auswirkungen der Kündigung der Tarifverträge über die Zahlung eìnes Urlaubsgeldes bzw. einer Zuwendung durch die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Ihr Schreiben vom 01.07.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihr obiges Schreiben, mit dem Sie mich über Probleme bei der Gewährung von Urlaubsgeld bzw. Sonderzuwendung für langjährig Beschäftigte im Zuge der Übernahme einer neuen Tätigkeit informieren.
Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass in den Fällen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung oder auch nach Qualifizierungsmaßnahmen neue Aufgaben übernehmen und das bereits bestehende Arbeitsverhältnis Veränderungen unterliegt, sowohl die Sonderzuwendung als auch das Urlaubsgeld weiter zu gewähren sind.
Zu diesem Ergebnis gelangt auch das Ministerium der Finanzen, das ich aufgrund Ihres Schreibens um eine diesbezügliche Stellungnahme gebeten habe ...
Die Einstellung der Zahlungen in den Ihrem Schreiben zu Grunde liegenden Fällen wurde offenbar durch Bearbeitungsfehler bei der Zentralen Bezügestelle verursacht....
......
Es ist uns als Gewerkschaft der Polizei wichtig, euch und insbesondere alle Betroffenen über diese Antwort des Ministers zu informieren.
Euer GdP-Team
Mit Schreiben vom 01.07.2004 (pünktlich zum 2.Jahrestag der Polizeireform!) wandte sich die Gewerkschaft der Polizei dazu an Innenminister Jörg Schönbohm. Arbeiter und Angestellte, die sich Veränderungen stellten, sollen dafür nicht bestraft werden.
Die Antwort des Innenministers liegt uns nunmehr vor:
(Auszug)
Auswirkungen der Kündigung der Tarifverträge über die Zahlung eìnes Urlaubsgeldes bzw. einer Zuwendung durch die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Ihr Schreiben vom 01.07.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihr obiges Schreiben, mit dem Sie mich über Probleme bei der Gewährung von Urlaubsgeld bzw. Sonderzuwendung für langjährig Beschäftigte im Zuge der Übernahme einer neuen Tätigkeit informieren.
Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass in den Fällen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung oder auch nach Qualifizierungsmaßnahmen neue Aufgaben übernehmen und das bereits bestehende Arbeitsverhältnis Veränderungen unterliegt, sowohl die Sonderzuwendung als auch das Urlaubsgeld weiter zu gewähren sind.
Zu diesem Ergebnis gelangt auch das Ministerium der Finanzen, das ich aufgrund Ihres Schreibens um eine diesbezügliche Stellungnahme gebeten habe ...
Die Einstellung der Zahlungen in den Ihrem Schreiben zu Grunde liegenden Fällen wurde offenbar durch Bearbeitungsfehler bei der Zentralen Bezügestelle verursacht....
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Es ist uns als Gewerkschaft der Polizei wichtig, euch und insbesondere alle Betroffenen über diese Antwort des Ministers zu informieren.
Euer GdP-Team