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Hamburger Modell

Pauschale Beihilfe für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Landtag hat sich am 27.06.2018 mit einem Entschließungsantrag von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/GRÜNE zur Einführung einer pauschalen Beihilfe für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte befasst und die Landesregierung beauftragt, bis zum 01.01.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.

Die Einführung einer pauschalen Beihilfezahlung des Dienstherrn an Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, (Hamburger Modell) ist eine langjährige Forderung des DGB und der GdP. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Beamte, die gesetzlich versichert sind, erhalten diesen nicht und müssen den Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen. Das sind in Brandenburg mehr als 3.500 Kolleginnen und Kollegen (darunter auch zahlreiche Polizeivollzugsbeamte).

Andreas Schuster, GdP Landesbezirksvorsitzender:

    "Wir möchten jedoch eines klarstellen. Diese Einführung eines pauschalen Zuschusses für Beamte, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden bzw. in diese eintreten, ist nur die Umsetzung einer Gleichbehandlung mit unseren Arbeitnehmern. Sie ist nicht, wie leider falsch in der Öffentlichkeit dargestellt, ein Einstieg in die so genannte Bürgerversicherung. Sie ist lediglich eine Form der Ausgestaltung der Beihilfe."

Die Entscheidung eines Beamten, sich gesetzlich krankenzuversichern, ist eine persönliche, freiwillige Entscheidung. Aber wenn er sie trifft, soll er nicht die volle Last des Versicherungsbetrages tragen müssen.

Neben Hamburg würde die pauschale Beihilfe auch in Brandenburg eingeführt. Wir hoffen, dass andere Bundesländer und der Bund diesen Schritt ebenfalls gehen.

Genaue Informationen zum Hamburger Modell liegen unseren Kreisgruppen vor.

Euer GdP Team
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