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30 Tage Urlaub in 2011 und 2012

Information

Potsdam.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 20.03.2012 die altersabhängige Urlaubsstaffelung entsprechend den geltenden Tarifverträgen als einen Verstoß gegen diskriminierungsfreie Regelungen bewertet und dementsprechend für unwirksam erklärt. Für den Bund und die Kommunen wurden bereits tarifvertraglich (wir haben informiert) neue einheitliche Urlaubsregelungen geschaffen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat die Übernahme dieser Regelung des Bundes und der Kommunen für die Länder gefordert.

In ihrer Sitzung am 18.07.2012 hat die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) beschlossen, dass für 2011 und 2012 bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 26 des TV-L übertariflich altersunabhängig einen Urlaub in Höhe von jeweils 30 Arbeitstagen zu gewähren ist.

Unsere Forderung wurde 1 : 1 von der TdL übernommen!

Wer von euch einen Antrag auf Neufestsetzung des Urlaubes für die Jahre 2011 und 2012 gestellt hat, dem wird entsprochen.

Wer keinen Antrag gestellt hat, dem wird von Amts wegen der Urlaub für diese beiden Jahre neu berechnet.

Die Gewerkschaft der Polizei hat mit Schreiben vom 31.07.2012 Innenminister Dietmar Woidke aufgefordert, diese Regelung für die Arbeitnehmer 1 : 1 für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen.


GdP – wir bleiben am Ball!


Euer GdP-Team

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