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Erfolg der Gewerkschaft der Polizei

Dienstvereinbarung über Dienszeitregelungen und die Versorgung der Polizei im Einsatz

DV Einsatzdienstzeit

Potsdam.

Innenministerium und Polizei-Hauptpersonalrat haben nunmehr vorgenannte Dienstvereinbarung abgeschlossen. Vorausgegangen waren Bemühungen der Gewerkschaft der Polizei (seit 1998!) und zuletzt mit Initiativantrag vom 09.09.2014. Endlich gibt es eine einheitliche Regelung zu An- bzw. Abrechnung von Dienst-, Bereitschafts- und Ruhezeiten bei Einsätzen aus besonderem Anlass.


Wichtige Eckpunkte dieser Dienstvereinbarung:
  • Sie gilt für alle Einsatzkräfte, die bei Einsätzen aus besonderem Anlass oder bei Übungen Dienst leisten.
  • Der Dienst aus besonderem Anlass, insbesondere die Teilnahme an Einsätzen und Übungen, zählt zur Arbeitszeit oder besteht aus Bereitschaftsdienst.
  • Die Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen des eigenen Dienstortes einschließlich der Dienstaufnahme zur unmittelbaren Einsatz- und Übungsvorbereitung und endet mit der Ankunft im eigenen Dienstort einschließlich der unmittelbaren Einsatz- oder Übungsnachbereitung.

Der jahrlange Einsatz der Gewerkschaft der Polizei hat sich gelohnt. Wir haben nunmehr eine Dienstvereinbarung, die An- bzw. Abrechnung von Dienstzeiten bei Einsätzen aus besonderem Anlass für alle Einsätze einheitlich regelt. Vordem waren diesbezügliche Entscheidungen von Einsatz zu Einsatz zu verhandeln bzw. zu treffen.

Diese Vereinbarung gilt bereits für unsere Einsatzkräfte, die den G7-Gipfel in Elmau absichern.

Euer GdP-Team
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