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Argumente des Finanzministers gegen die Gewerkschaft der Polizei

Verfassungswidrige Besoldung/ Nachzahlungsgesetz

Potsdam.

In seiner Fraktion aber auch in der Öffentlichkeit argumentiert Herr Finanzminister Görke im Rahmen der Diskussion zum Nachzahlungsgesetz („Heilung“ der verfassungswidrigen Besoldung in den Jahren 2004 – 2014) gegen die Gewerkschaft der Polizei; wir stellen uns diesen Argumenten und können diesen vollumfänglich entgegentreten.


Herr Görke: Im Rahmen des Gesprächs zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg am 27.03.2017 wurde auch zum Nachzahlungsgesetz Konsens mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erzielt.

Richtig ist, dass die Gewerkschaften die zeit- und weitestgehend wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnis 2017/2018 für die Beamtinnen und Beamten begrüßt haben. Ebenfalls begrüßt wurde die zweimalige Aufstockung um 0,5 Prozentpunkte zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018. Beides wolle die Landesregierung - so Herr Görke in diesem Gespräch - in einem Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Erst im weiteren Verlauf des Gesprächs verwies Herr Görke auf das Vorhaben der Landesregierung, die Frage der verfassungswidrigen Besoldung in den Jahren 2004 – 2014 für Widerspruchs- und Klageführer ebenfalls gesetzlich zu klären. Es war keine Rede davon, dass dieses gleichzeitig mit dem Gesetz zur Übernahme des Tarifergebnisses erfolgen soll. Wenige Tage später wurde uns der Gesetzentwurf mit Begründung und einer 58 Seiten umfassenden Anlage zur Berechnung des Verfassungsverstoßes vorgelegt. Über den Deutschen Gewerkschaftsbund haben wir unsere Stellungnahme mit der Forderung, das Nachzahlungsgesetz abzukoppeln, abgegeben. Diese Stellungnahme liegt auch den Damen und Herren Landtagsabgeordneten, die nunmehr zu diesem Gesetz beraten und entscheiden, vor.

Herr Görke: Die Gewerkschaft der Polizei informiert ihre Mitglieder nicht umfassend zum Gesetzesvorhaben.

Gemeint ist damit eine Veröffentlichung der GdP Brandenburg, in der wir uns gegen den Entwurf des Nachzahlungsgesetzes wenden (Link). Herr Görke übersieht dabei jedoch, dass wir in den vorangegangenen Informationen auch über den positiven Teil des Gesamtgesetzentwurfes, nämlich zur zeit-und weitestgehend wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses sowie zum zweimaligen Aufschlag von je 0,5 Prozentpunkten informierten. Herr Görke muss dabei aber auch wissen, dass eben genau durch die Regelungen im Nachzahlungsgesetz die positiven Effekte der Tarifübernahme für unsere Polizistinnen und Polizisten in den Hintergrund treten.

Herr Görke: Die beiden Teile des Gesetzgebungsverfahrens (Tarifübernahme und Nachzahlungsgesetz) wären untrennbar miteinander verbunden, da die Aufstockung um 2 x 0,5 Prozentpunkte auch eine rückwirkende Heilung darstellt.

Im Rahmen des Gesprächs am 27.03.2017 erläuterte Herr Görke die Vorgehensweise der Landesregierung zur Wahrung der amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft. Um diese sicherzustellen, soll die Besoldungserhöhung zum 01.07.2017 und zum 01.01.2018 jeweils um 0,5 Prozentpunkte aufgestockt werden. Dort war noch keine Rede davon, dass diese Aufstockung eine Heilung auch nach hinten darstellt. Diese Aufstockung dient einzig dem Ziel, nicht so schnell wieder in eine verfassungswidrige Besoldung „abzurutschen“.
Erst im Rahmen eines seitens des Finanzministers angebotenen Gespräches auf Arbeitsebene wurde der rückwirkende Charakter des zweimaligen Aufschlags von je 0,5 Prozentpunkten in die Diskussion gebracht.

Herr Görke: Die zusätzliche Aufstockung von 2 mal 0,5 Prozent kostet 30 Mio. Euro. Gerechnet auf 10 Jahre wären das insgesamt ca. 300 Mio. Euro, die den Beamtinnen und Beamten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dies wäre mehr, als den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit vorenthalten wurde.

Wir als Gewerkschaft der Polizei rechnen die Abkopplung der Beamtinnen und Beamten vom Tarifergebnis aus dem Jahr 2008 um 1,4 Prozentpunkte (statt 2,95 wurden nur 1,5 Prozent gewährt) sowie die Abkopplung aus dem Jahr 2014 um 0,95 Prozentpunkte (statt 2,95 Prozent wurden nur 2 Prozent gewährt) dagegen. Bedeuten 1 Prozent Anhebung ca. 30 Mio. Euro, sparte die Landesregierung in den Jahren 2008 – 2013 jährlich ca. 42 Mio. Euro, insgesamt also ca. 252 Mio. Euro ein. Ab 2014 erhöhte sich der „Einsparbetrag“ durch die erneute Abkopplung um 0,95 Prozent auf jährlich 70,5 Mio. Euro. Das sind bis zum 01.01.2017 211,5 Mio. Euro. Ab dem 01.01.2018 spart die Landesregierung also auch in der Zukunft jährlich ca. 40,5 Mill. Euro bei den Beamtinnen und Beamten ein. Für das Jahr 2017 liegt die Einsparung bei ca. 55,5 Mill. Euro. Summa Summarum sparte die Landesregierung bis zum 01.01.2017 auf Kosten der Beamtinnen und Beamten 463,50 Mio. Euro ein und spart trotz zusätzlicher Anhebung um 2 mal 0,5 Prozent weiter.

Wir werden weiterhin für die mehr als berechtigten Forderungen unserer Kolleginnen und Kollegen kämpfen. Unser Ziel ist es, das Nachzahlungsgesetz zu stoppen und mit der Landesregierung eine Vereinbarung abzuschließen, die einen Ausgleich für die verfassungswidrige Besoldung in den Jahren 2004 bis 2014 für alle Betroffenen aber auch nach vorn gerichtete Verbesserungen vor allem für unsere Polizistinnen und Polizisten enthält. Was in Sachsen selbstverständlich war, sollte auch in Brandenburg möglich sein. (Info Vereinbarung in Sachsen)

Zitat Vereinbarung Sachsen:

"Nach übereinstimmender Auffassung der Parteien sind die ... getroffenen Maßnahmen geeignet, die Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und unter Berücksichtigung vorliegender Prognosen für die Zukunft eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung bis zum Jahr 2020 zu erreichen."

Euer GdP-Team
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