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Aktueller Stand

Musterverfahren Sonderzahlung 2008

Im Sommer des letzten Jahres hatte die ZBB ca. 11.000 Widerspruchsbescheide zu Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen die Festsetzung des Aufstockungsbetrages zum Weihnachtsgeld 2008 erlassen. Durch massiven Druck konnten wir mit dem Finanzministerium eine Vereinbarung zum Führen von Musterprozessen durchsetzen. Was ist seit dem passiert?

Als die ZBB im vergangenen Sommer pünktlich zu Beginn der Sommerferien die ca 11.000 Widerspruchsbescheide verschickten, haben wir als Gewerkschaft der Polizei für betroffene Kolleginnen und Kollegen fristgerecht die notwendig gewordenen Klagen anhängig gemacht (ca 500!). Parallel dazu haben wir gegenüber dem Finanzministerium den Abschluss einer Vereinbarung zur Führung von Musterprozessen eingefordert. Letztlich kam diese Vereinbarung auch zustande (wir hatten informiert).

Insgesamt verständigten wir uns mit dem Finanzministerium auf 9 Musterklagen; 5 davon beim Verwaltungsgericht Potsdam, 2 beim Verwaltungsgericht Cottbus und 2 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Die GdP betreut davon 4 Verfahren (2 Potsdam, 1 Cottbus, 1 Frankfurt (Oder).
Die GEW führt 2 Verfahren und der DBB ebenfalls 2 Verfahren.

Auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei setzten sich die von uns und der GEW beauftragten Rechtsanwälte an einen Tisch und stimmten die Vorgehensweise in den Verfahren ab.

Zwischenzeitlich forderten die Rechtsanwälte bei den Verwaltungsgerichten die entsprechenden Akten an. Die Verwaltungsgerichte wiederum forderten die Unterlagen bei der ZBB an. Soweit die Unterlagen den Rechtsanwälten vorliegen, werden die entsprechenden Klagen (Musterklagen) umfassend begründet.

Wir werden über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unterrichten. Wir gehen jedoch davon aus, dass bis zu einer möglichen Entscheidung der Verwaltungsrichte (1. Instanz) noch 2 bis 3 Jahre vergehen werden.

Euer GdP-Team
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