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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Land Brandenburg (BbgBVAnpG) 2009/2010

Stellungnahme der GdP

Potsdam.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 72 Landesbeamtengesetz hat die Gewerkschaft der Polizei dem DGB ihre Stellungnahme zugesandt.

Der Gesetzentwurf selbst kann im Mitgliederbereich sowie im GdP-Informationssystem Föderalismusreform (ISF) www.gdp.de eingesehen werden.

    Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Land Brandenburg 2009/2010
    Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg wird eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der aktuellen Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg ausgeschlossen; das Ergebnis wird im Gegensatz zur Regelung in anderen Bundesländern lediglich wirkungsgleich übertragen. Damit wird die Schere in der Entwicklung der Besoldung der Beamten weiter geöffnet; erneut zum Nachteil der Brandenburger Beamten.
    Die Gewerkschaft der Polizei fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten.
    Weiterhin zementiert die Landesregierung die inhaltliche Abkoppelung der Besoldungsanpassung von 2008. Dort wurden statt 2,9 % Anhebung für die Tarifbeschäftigten nur 1,5 % für die Beamten übernommen.
    Das Besoldungsniveau der Brandenburger Beamtinnen und Beamten liegt mit dieser Entscheidung an vorletzter Stelle im Vergleich aller Bundesländer. Es hat erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit im Land selbst und bezogen auf andere Bundesländer bzw. den Bund.
    Die Landesregierung rückt mit dieser Entscheidung weiter davon ab, engagierte, gut ausgebildete und motivierte junge Menschen in einem effektiv arbeitenden Öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg zu beschäftigen und sie im Land Brandenburg zu halten.
    Die Gewerkschaft der Polizei fordert mit Nachdruck eine vorangestellte Anhebung der Besoldung um 1,4 %, die dann wiederum durch den Sockelbetrag und die linearen Steigerungssätze in Höhe von 3,0 und 1,2 angehoben wird.
    Der in Brandenburg derzeit noch geltende Bemessungssatz in Höhe von 92,5 % bedeutet für die Beamten und Richter ab Besoldungsgruppe A10, dass nur ein reduzierter Sockelbetrag in Höhe von 18,50 Euro gezahlt wird. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt diese zusätzliche Reduzierung mit Nachdruck ab. In den Tarifverhandlungen wurde die Chance vertan, die Angleichung der Bezüge, wie im Bereich des Bundes erfolgt, bereits auf den 1.April 2008 vorzuziehen.
    Anpassung der Versorgungsbezüge: Es verbleiben den Ruhestandsbeamten von der Erhöhung nach § 1 BbgBVAnpG 2009/2010 wegen der Umsetzung des § 69 e Abs.3 BeamtVG lediglich 2,46 % bzw. 0,66 %. Hier sollte im Interesse der Pensionäre die Anwendung des 5. bzw. 6. Anpassungsfaktors von je 0,54 Prozentpunkten ausgesetzt werden.
    Weiterhin sollte den Pensionären die Einmalzahlung in voller Höhe gewährt werden. Eine weitere Reduzierung des ohnehin nur als symbolisch anzusehenden Betrages auf Grundlage des jeweils erdienten Ruhegehaltssatzes lehnen wir mit Nachdruck ab.

Euer GdP-Team
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