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Erholungsurlaubs-und Dienstbefreiungsverordung sowie Arbeitszeitverordnung (Beamte)

Stellungnahmen der GdP

Potsdam.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 130 Landesbeamtengesetz hat die Gewerkschaft der Polizei zu vorgenannten Entwürfen für den DGB entsprechende Stellungnahmen abgegeben

Das Ministerium des Innern arbeitet als Folge des neuen Landesbeamtengesetzes mit Hochdruck an Verordnungen, den Bereich der Beamten betreffend.

Aktuell waren wir als Gewerkschaft der Polizei gefordert, für den DGB als Spitzenorganisation nach § 130 LBG zu den Entwürfen einer
  • Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Landes Brandenburg (AZV) sowie
  • Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamten und Richter im Land Brandenburg (EUrlDbV); hier werden ehemals Erholungsurlaubsverordnung und Sonderurlaubsverordnung zusammen- und z.T. neugefasst.

Stellungnahmen abzugeben.

Der DGB hat die Stellungnahmen der GdP vollständig in seine Stellungnahmen an das MI übernommen.

Verordnungsentwürfe sowie die DGB Stellungnahmen dazu können im GdP-Informationssystem Föderalismusreform (ISF) eingesehen und herunter geladen werden (Mitglieder-Login erforderlich)

zum ISF: www.gdp.de

Euer GdP-Team
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