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Verfahren Zuschuss gemäß § 4 der 2.BesÜV auf dem Weg

Ministerium gibt Grünes Licht für Musterverfahren

Potsdam.

Das Ministerium des Innern informierte uns, dass die mit uns als Gewerkschaft der Polizei vereinbarten Musterverfahren nunmehr auf den Weg gebracht werden. D.h., dass für alle anderen Antragsteller (Ausbildung in Wuppertal) die Verfahren...

siehe auch Info vom 5. Juni 2007

Das Ministerium des Innern informierte uns, dass die mit uns als Gewerkschaft der Polizei vereinbarten Musterverfahren nunmehr auf den Weg gebracht werden. D.h., dass für alle anderen Antragsteller (Ausbildung in Wuppertal) die Verfahren zum Ruhen gebracht werden. Sie erhalten einen Zwischenbescheid, dass die Entscheidung über ihren Antrag bis zum Abschluss der Musterprozesse ausgesetzt wird. Auch wird erklärt, dass für die Zeit des Verfahrens auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Die Ansprüche sind somit ab Antragsstellung (unter Beachtung der Rückwirkung 3 Jahre) gewahrt.

Zwischenzeitlich gibt es ein Hoffnung machendes Urteil des OVG Thüringen in einem ähnlich gelagerten Verfahren.

Euer GdP-Team
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