Gesundheitsgefährdung bei Radarmessung
Antwort des Innenministeriums
Der Abteilungsleiter Polizei, Herr Jürgen Storbeck, antwortete, dass er aus Fürsorgegründen angeordnet hat, dass bis zur Klärung des Sachverhalts die Radargeschwindigkeitsüberwachung nur noch mittels vom Fahrzeug abgesetzten Traffipax SpeedoPhot Radarmessgeräten durchzuführen ist. Der ZDPol wurde beauftragt, das entsprechende Radarfahrzeug auszutauschen und eine Untersuchung zwischen Krankheitsbild und möglichen technischen Ursachen zu veranlassen.
Er wies darauf hin, dass die Messgeräte amtlich zugelassen sind und lt. Erklärung des Bundesamtes für Strahlenschutz kein gesundheitliches Risiko darstellen. Auch die Firma, die diese Messgeräte herstellt, schließt jedwede Gefährdung aus.
Zitat:
Das Antwortschreiben kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.
Euer GdP-Team
Er wies darauf hin, dass die Messgeräte amtlich zugelassen sind und lt. Erklärung des Bundesamtes für Strahlenschutz kein gesundheitliches Risiko darstellen. Auch die Firma, die diese Messgeräte herstellt, schließt jedwede Gefährdung aus.
Zitat:
- Unabhängig davon werden die Festlegungen zum abgesetzten Messbetrieb solange weiter aufrechterhalten, bis die zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassend aufgeklärt sind. Dies gilt insbesondere auch für die eingeleitete Ursachenerforschung aus polizeiärztlicher Sicht.
- Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse werde ich Sie (die GdP) zeitnah informieren. Darüber hinaus möchte ich Ihnen versichern, dass über die allgemeine Fürsorgepflicht hinaus, die körperliche Unversehrtheit der Polizeibediensteten maßgeblich ist.
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Euer GdP-Team