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Gesundheitsgefährdung bei Radarmessung

Antwort des Innenministeriums

Potsdam.

Noch im alten Jahr informierte die Gewerkschaft der Polizei das Innenministerium zu möglichen Gesundheitsrisiken, denen Polizeibeschäftigte im Bereich der Radarüberwachung ausgesetzt sind. Die Antwort liegt uns nunmehr vor.

Der Abteilungsleiter Polizei, Herr Jürgen Storbeck, antwortete, dass er aus Fürsorgegründen angeordnet hat, dass bis zur Klärung des Sachverhalts die Radargeschwindigkeitsüberwachung nur noch mittels vom Fahrzeug abgesetzten Traffipax SpeedoPhot Radarmessgeräten durchzuführen ist. Der ZDPol wurde beauftragt, das entsprechende Radarfahrzeug auszutauschen und eine Untersuchung zwischen Krankheitsbild und möglichen technischen Ursachen zu veranlassen.

Er wies darauf hin, dass die Messgeräte amtlich zugelassen sind und lt. Erklärung des Bundesamtes für Strahlenschutz kein gesundheitliches Risiko darstellen. Auch die Firma, die diese Messgeräte herstellt, schließt jedwede Gefährdung aus.

Zitat:
    Unabhängig davon werden die Festlegungen zum abgesetzten Messbetrieb solange weiter aufrechterhalten, bis die zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassend aufgeklärt sind. Dies gilt insbesondere auch für die eingeleitete Ursachenerforschung aus polizeiärztlicher Sicht.
    Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse werde ich Sie (die GdP) zeitnah informieren. Darüber hinaus möchte ich Ihnen versichern, dass über die allgemeine Fürsorgepflicht hinaus, die körperliche Unversehrtheit der Polizeibediensteten maßgeblich ist.

Das Antwortschreiben kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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