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Zeugenentschädigung auch für Polizeibeamte

Neuer Erlass des Ministeriums der Justiz

Potsdam.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte festgestellt, dass Polizeibeamten, die in ihrer Freizeit vor Gericht aussagen sollen, auch dann Anspruch auf eine Zeugenentschädigung haben, wenn ...

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte festgestellt, dass Polizeibeamten, die in ihrer Freizeit vor Gericht aussagen sollen, auch dann Anspruch auf eine Zeugenentschädigung haben, wenn sie diese Zeit als Dienstzeit angerechnet bekommen.

Unmittelbar nach Bekannt werden dieser Entscheidung wandte sich die Gewerkschaft der Polizei an das Justizministerium und regte an, dass der dem entgegenstehende bisher geltende Erlass des MdJ Brandenburg aufgehoben wird.

Das MdJ hat mit neuem Erlass vom 9. Januar 2008 nunmehr die Kostenstellen an den Gerichten aufgefordert, diese neue Rechtslage zu beachten.

Einsatz zahlt sich aus – Gewerkschaft der Polizei!

Flugblatt, Urteil sowie Erlass des MdJ können im Mitgliederbereich heruntergeladen werden
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