Verteilung der Plätze und Betreuung der Praktika unserer Kolleginnen und Kollegen des mittleren und gehobenen Dienstes
Ausbildung bzw. Studium an der Fachhochschule der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei fordert das Innenministerium auf, die Verteilung und Betreuung der Praktikas per Erlass unter Beachtung folgender Aspekte zu regeln:
Diese Forderungen gelten für das Praktikum im Wach- und Wechseldienst. Für das Praktikum in der Kriminalpolizei sollen eigene Festlegungen in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium unter rechtzeitiger Beteiligung von Personalrat und JAV erarbeitet werden.
Weiterhin soll darauf Einfluss genommen werden, dass in Abstimmung mit der ZBB für die Anwärter Möglichkeiten geschaffen werden, Vorschüsse/ Abschläge zur Anmietung von Wohnraum im Praktikum zu erhalten.
Euer GdP-Team
- Bekanntgabe der endgültigen Praktikumsdienststelle an die Anwärterinnen und Anwärter mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn
- Verteilung der notwendigen Praktikumsplätze auf alle PI; plus einer 20 %igen Reserve.
- Entgegenkommende Prüfung von Einzelfällen, bei denen im Rahmen der Verteilung der Praktikumsplätze soziale Härten auftreten, die einer Realisierung entgegen stehen.
- Benennung von Ansprechpartnern in den PI’s zur Unterstützung der Praktikanten bei der Unterkunftssuche etc.
- Rechtzeitige Aushändigung aller Praktikumsunterlagen (u.a. zu Trennungsgeld, Dienstreisen etc.) vor Praktikumsbeginn
Diese Forderungen gelten für das Praktikum im Wach- und Wechseldienst. Für das Praktikum in der Kriminalpolizei sollen eigene Festlegungen in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium unter rechtzeitiger Beteiligung von Personalrat und JAV erarbeitet werden.
Weiterhin soll darauf Einfluss genommen werden, dass in Abstimmung mit der ZBB für die Anwärter Möglichkeiten geschaffen werden, Vorschüsse/ Abschläge zur Anmietung von Wohnraum im Praktikum zu erhalten.
Euer GdP-Team