Informationsveranstaltung Gehörschutz vom 8. August 2011
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diesem Initiativantrag ging ein entsprechender Antrag der Gewerkschaft der Polizei an den P-HPR voraus. Siehe Info vom 28.04.2011
Zu der Info-Veranstaltung am 8. August 2011 zum Thema Gehörschutz hatte das Polizeipräsidium Vertreter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitsschutz, Beamte der Autobahnwache Michendorf, Vertreter des Personalrates des SB Brandenburg, des Gesamtpersonalrates und des P-HPR eingeladen.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die Lärmexposition bei Einsätzen auf Autobahnen. In der Veranstaltung wurde durch den Vertreter des Polizeipräsidiums Herrn Stark anerkannt, dass durch das Überschreiten des unteren Auslösewertes von 80 db eine erhöhte Lärmexposition für auf der BAB eingesetzte Beamte vorliegt.
Damit geht es jetzt nicht mehr um das „OB“ man reagieren muss, sondern um das „WIE“.
Die Kollegen der BAB-Wache berichteten in der Veranstaltung, dass die bereits zu Testzwecken ausgegebenen passiven Gehörschutzmittel untauglich für den täglichen Einsatz sind. Besser wären hier aktive Gehörschutzmittel, die das Wahrnehmen von Umgebungsgeräuschen und die Bedienung des Funks ermöglichen.
Herr Stark sagte zu, dass zu Testzwecken kurzfristig aktive Gehörschutzmittel beschafft werden.
Durch die Personalratsvertreter wurde darauf hingewiesen, dass zur Gesamtthematik eine Gefährdungsbeurteilung gem. LärmVibrationsArbSchV unabdingbar ist und der betroffene Personenkreis, der einer erhöhten Lärmexposition ausgesetzt ist, definiert werden muss.
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind.
Euer GdP-Team
Zu der Info-Veranstaltung am 8. August 2011 zum Thema Gehörschutz hatte das Polizeipräsidium Vertreter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitsschutz, Beamte der Autobahnwache Michendorf, Vertreter des Personalrates des SB Brandenburg, des Gesamtpersonalrates und des P-HPR eingeladen.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die Lärmexposition bei Einsätzen auf Autobahnen. In der Veranstaltung wurde durch den Vertreter des Polizeipräsidiums Herrn Stark anerkannt, dass durch das Überschreiten des unteren Auslösewertes von 80 db eine erhöhte Lärmexposition für auf der BAB eingesetzte Beamte vorliegt.
Damit geht es jetzt nicht mehr um das „OB“ man reagieren muss, sondern um das „WIE“.
Die Kollegen der BAB-Wache berichteten in der Veranstaltung, dass die bereits zu Testzwecken ausgegebenen passiven Gehörschutzmittel untauglich für den täglichen Einsatz sind. Besser wären hier aktive Gehörschutzmittel, die das Wahrnehmen von Umgebungsgeräuschen und die Bedienung des Funks ermöglichen.
Herr Stark sagte zu, dass zu Testzwecken kurzfristig aktive Gehörschutzmittel beschafft werden.
Durch die Personalratsvertreter wurde darauf hingewiesen, dass zur Gesamtthematik eine Gefährdungsbeurteilung gem. LärmVibrationsArbSchV unabdingbar ist und der betroffene Personenkreis, der einer erhöhten Lärmexposition ausgesetzt ist, definiert werden muss.
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind.
Euer GdP-Team