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Landtag berät über Änderungen im Landesbeamtengesetz

Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen kommt

In seiner heutigen Sitzung berät der Landtag in erster Lesung über die Änderungen im Landesbeamtengesetz. In diesen Gesetzentwurf ist auch die Forderung der GdP eingegangen, eine gesetzliche Übernahmeregelung von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherren zu schaffen.

Schläge, Tritte, Bisse – die Verletzungen, die unsere Kolleginnen und Kollegen in Ausübung ihres Dienstes erleiden sind ebenso vielfältig wie schwerwiegend. Wenn es um die zivilrechtliche Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen geht, sind die Kollegen aber auf sich gestellt. Wir unterstützen viele mit unserem Rechtsschutz und können so Schmerzensgeldansprüche erwirken. Doch meist scheitert die Vollstreckung der Forderungen an der Zahlungsunfähigkeit der Täter.

Bereits 2015 hatten wir Innenminister Schröter aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, um die Kollegen in dieser Situation zu unterstützen. Wir begrüßen, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf genau dies vorsieht.

So können unsere Kolleginnen und Kollegen in Zukunft gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche ab einer Höhe von 300 € nach einem erfolglosem Vollstreckungsversuch auf den Dienstherren übertragen, der dem Beamten gegenüber in Vorleistung geht.

Auch eine rückwirkende Regelung soll es geben, die die Übernahme von Ansprüchen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Jahren nach Rechtskraft des Urteils (Beginn der Frist mit Inkrafttreten des Gesetzes) vorsieht.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir ausführlich über das weite Verfahren informieren und euch im Rahmen unseres Rechtsschutzes bei der Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche, des Vollstreckungsversuchs und der Abtretung der Forderungen an den Dienstherren unterstützen.

Euer GdP Team

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