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Gesetzentwurf über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts in Brandenburg

Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Potsdam.

Am 27. Februar 2013 fand auf unsere Anregung hin eine Erörterung zwischen Gewerkschaften und Innenministerium zu o. g. Gesetzentwurf statt. Unsere Hoffnung war, auf diesem Wege ein Umdenken der Landesregierung - insbesondere zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen der Polizeivollzugsbeamten - zu erreichen. Fehlanzeige!

Andreas Schuster (GdP) umriss für die Gewerkschaft der Polizei die Positionen.
  • Die Anhebung der besonderen Altersgrenze des Polizeivollzugsdienstes um 2/4/5 Jahre bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber allen anderen Beschäftigten, deren Altersgrenze um 2 Jahre angehoben wurde.
  • Das Vorhaben in Brandenburg (Rot/Rot regiert) steht im Widerspruch zu Rot/Roter Politik auf Bundesebene. Zuletzt hatte der Spitzenkandidat der SPD für die Bundestagswahl, Peer Steinbrück, auf einer Veranstaltung vom 26.02.2013 in Potsdam darauf hingewiesen, dass die SPD Öffnungsmöglichkeiten für eine Absenkung der Altersgrenze auf 63 ohne Rentenkürzung umsetzen möchte (bei Vorliegen von 45 versicherungspflichtigen Jahren).
  • Die geplante Anhebung der Pensionsaltersgrenzen bedeutet für den Landeshaushalt bis ins Jahr 2019 Mehrausgaben von bis zu 26 Mio. € jährlich. Der Haushaltsausschuss des Landtages hat diese Zahlen bestätigt.
  • Die Differenzierung nach Laufbahngruppen mittlerer, gehobener und höherer Dienst ist nicht nachvollziehbar.

Drei "Angebote" des Innenministeriums

Das Innenministerium bot Änderungen im Gesetzentwurf an. Bei diesen Änderungen geht es um:
  1. Die Höchstaltersgrenze für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis wird natürlich ebenfalls entsprechend angehoben.
  2. Die Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pensionierung von Beamten mit Behinderung werden auf 10,8 % gedeckelt.
  3. Die Reduzierungsmöglichkeiten durch Beachtung von Zeiten mit Wechselschicht bzw. Schichtzulage werden in der Form erweitert, dass nicht allein auf Brandenburger Regelungen sondern auch auf vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer abgestellt wird.

Ansonsten geht der Gesetzentwurf unverändert in den Landtag.

Aufschlussreiche Antworten des Innenministeriums zu den Positionen der Gewerkschaft der Polizei

Zum Rentenkonzept der SPD (Bund)

Innenminister Woidke sagte wörtlich: "Wie es kommt, wissen wir alle nicht. Was wir haben, wissen wir. Es wird viel geredet."

Das ist eine schallende Ohrfeige für den SPD-Spitzenkandidaten Peer Steinbrück!

Besondere Belastungen des Polizeivollzugsdienstes

Die besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes werden abgebildet. Die Regelungen zur Beachtung von Wechselschicht- und Schichtzulage sind nachvollziehbar und händelbar. Die Differenzierung 62, 64, 65 Jahre ist vor allem ein Zeichen nach außen, wo vielfach die Frage gestellt wurde, wieso geht die Polizei so viel eher.

Anhebung der Pensionsaltersgrenze bedeutet Mehrkosten für den Landeshaushalt

Staatssekretär Zeeb erläuterte, dass die Anhebung der Pensionsaltersgrenze lediglich vorübergehend teurer ist. Das wurde bewusst in Kauf genommen. Mittel- und langfristig wird es aber zu erheblichen Einsparungen kommen.

Und: Die Einsparungen ergeben sich dann aus den Frühpensionierungen!

Erneute Bestätigung! Die Anhebung der Regel- und Pensionsaltersgrenzen sind keine Reaktion auf ein demografisches, sondern einzig auf ein finanzielles Problem.

Interpretation des Koalitionsvertrages

Darauf Innenminister Woidke: Man könne den Koalitionsvertrag lesen wie man will.


Zusammenfassung

Paradebeispiel für die Ignoranz gegenüber Sachargumenten!

Die Erörterung brachte keine Annäherung der unterschiedlichen Positionen von Gewerkschaften und Innenministerium. Unser vehementer Einsatz gegen die geplante Anhebung der Pensionsaltersgrenzen im Polizeivollzugsdienst muss und wird weitergehen!


Euer GdP-Team!

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