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Pensionswirksamkeit der Anhebung des Eingangsamtes

Im November konnten wir im Rahmen der Vereinbarungen zur Erhöhung des öffentlichen Dienstes nach zähen Verhandlungen und vielen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen u.a. die Anhebung des Einstiegsamtes für Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst zum 1.1.2019 auf A8 durchsetzen.

Damit sind wir der langjährigen Forderung der GdP nach einer zweigeteilte Laufbahn ein großes Stück näher gekommen. Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren für die entsprechenden notwendigen Gesetzesänderungen.

Wir haben nun eine Information des Finanzministeriums zur Anhebung der Besoldungsgruppe der Lehrkräfte zum August 2017 erhalten. In den Schreiben wird bestätigt, dass es sich hierbei um eine Stellenhebung handelt und da die Beamte sich weiter im Eingangsamt befinden, greift die versorgungsrechtliche Wartezeitregelung nicht. Dies gilt analog zu der Anhebung des Eingangsamtes für Polizeivollzugsbeamte.

Dies bedeutet, dass für alle Kolleginnen und Kollegen, die zum 1.1.2019 in die A8 angehoben werden, dies auch pensionswirksam ist.

Wir bleiben weiter an dem Thema dran und werden euch informieren.

Euer GdP-Team

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