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Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses 2015/2016 für die Beamtinnen und Beamten

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016

Potsdam.

Die Brandenburger Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung (Übernahme Tarifergebnis 2015/2016) auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll so schnell wie möglich den Landtag passieren, dass die Zahlungen (inkl. Nachzahlungen) noch im Jahr 2015 erfolgen können.


Wie bereits mit Info vom 29. April 2015 berichtet, wurde den Beamtinnen und Beamten erneut ein Einsparopfer auferlegt. Die Übernahme des Tarifergebnisses für 2015 erfolgt um 3 Monate und das für 2016 um 4 Monate verzögert.

Die Gewerkschaft der Polizei hat ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf fristgerecht am 22. Mai 2015 an den DGB abgeben. In scharfer Form haben wir die erneute zeitliche Abkopplung angegriffen.

Ist das der Dank der Landesregierung für die immer noch engagierte Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen z. B.
  • bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität?
  • bei der Stärkung des Wach- und Wechseldienstes?
  • bei der Absicherung der zahllosen polizeilichen Großeinsätze, insbesondere durch die Bereitschaftspolizei?
  • bei der Bewältigung der Vorgangsflut in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung?
  • bei der Bewältigung des zunehmenden Arbeitsdrucks durch ständig neue Aufgaben bei weiter sinkendem Personalbestand?

Es ist ein erneutes Zeichen fehlender Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen in der Brandenburger Polizei!

Dank und Anerkennung zu Weihnachten und zum Jahreswechsel, gekleidet in nette Worte, sind schnell und ohne Kosten ausgesprochen. Taten in Form einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses 2015/2016 folgen nicht.

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben dieses Signal der Landesregierung verstanden!


Für Anmerkungen dazu nutzt bitte unser Kontaktformular.

Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf könnt ihr im Mitgliederbereich -sonstige Downloads- abrufen.

Euer GdP Team
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