Zum Inhalt wechseln

Arbeitsentwurf Sonderzahlungsgesetz vom 15.01.2004

Solidarpakt - Vereinbarung für Beamte

Potsdam.

In Vorbereitung der Verhandlungen mit der Landesregierung zu einer Vereinbarung für Beamte erhielt die Gewerkschaft der Polizei einen ersten Arbeitsentwurf des Sonderzahlungsgesetzes.

Wesentliche Punkte:

1. Zahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) in Form einer herabgesetzten Sonderzahlung als einheitlicher Festbetrag
    2. Festbetrag für Beamte und Richter 1.090 €; Beamte im Vorbereitungsdienst 330 €; Ruhestandsbeamte 550 €
      3. Keine Differenzierung zwischen Ost und West
        4. Sonderbetrag von 25,56 € je Kind bleibt erhalten
          5. Urlaubsgeld wird ab 2004 nicht mehr gezahlt
            6. Anspruchsvoraussetzung: Am 1 Dezember des Jahres im entsprechenden Beamtenverhältnis und mindestens ab 1. Juli ununterbrochen in einem Dienstverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (Vorher: 1. Dezember und ab 1. Oktober)
              7. Überprüfung der Beträge spätestens 2006 unter Beachtung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, der Haushaltslage und der tariflichen Entwicklung bei den Arbeitern und Angestellten bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                8. Einsparvolumen 27 Mio. € bei Weihnachtsgeld und 8,4 Mio. € Urlaubsgeld

                Soweit der Arbeitsentwurf der Landesregierung. Der offizielle Entwurf muss nunmehr im Rahmen des Beteiligungsverfahrens den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet werden. Wir sind zuversichtlich, bereits bis dahin noch einige Änderungen zu erreichen.

                Wir informieren über den Verlauf der weiteren Verhandlungen.

                Euer GdP-Team
                This link is for the Robots and should not be seen.