Erneute Verschiebung des Inkrafttretens 1. Juli 2012 -> 1. Juli 2013 -> 1. XX. 20XX
Besoldungs- und Versorgungsreformgesetz Brandenburg
Positiv:
- Der Familienzuschlag bleibt in der bisherigen Form vorerst erhalten.
- Verschlechterungen im Versorgungsrecht treten ebenfalls noch nicht in Kraft
Negativ:
- Die Einrechnung des hälftigen Verheiratetenzuschlages in das Grundgehalt für alle verschiebt sich.
- Der erhöhte Kinderzuschlag tritt ebenfalls noch nicht in Kraft.
- Die Versorgungslücke für Pensionäre der Geburtsjahrgänge 1947 und 1948 (Wegfall der vorübergehenden Erhöhung) wird nicht geschlossen. Evtl. kommt noch der Geburtsjahrgang 1949 (dann 3 Monate) hinzu.
- Weitere Verzögerungen in der Überarbeitung der Erschwerniszulagen.
- Am Rande: Das Brandschreiben unserer Landesseniorengruppe an den Ministerpräsidenten eben zu dieser Versorgungslücke blieb unbeantwortet!
Wir bleiben am Ball!
Euer GdP Team