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Erneute Verschiebung des Inkrafttretens 1. Juli 2012 -> 1. Juli 2013 -> 1. XX. 20XX

Besoldungs- und Versorgungsreformgesetz Brandenburg

Potsdam.

Die Verabschiedung und damit das Inkrafttreten des Besoldung- und Versorgungsreformgesetzes verschieben sich erneut. Der letztlich avisierte Termin 1. Juli 2013 kann seitens des Gesetzgebers nicht gehalten werden.


Positiv:
    • Der Familienzuschlag bleibt in der bisherigen Form vorerst erhalten.
    • Verschlechterungen im Versorgungsrecht treten ebenfalls noch nicht in Kraft

Negativ:
    • Die Einrechnung des hälftigen Verheiratetenzuschlages in das Grundgehalt für alle verschiebt sich.
    • Der erhöhte Kinderzuschlag tritt ebenfalls noch nicht in Kraft.
    • Die Versorgungslücke für Pensionäre der Geburtsjahrgänge 1947 und 1948 (Wegfall der vorübergehenden Erhöhung) wird nicht geschlossen. Evtl. kommt noch der Geburtsjahrgang 1949 (dann 3 Monate) hinzu.
      Am Rande: Das Brandschreiben unserer Landesseniorengruppe an den Ministerpräsidenten eben zu dieser Versorgungslücke blieb unbeantwortet!

    • Weitere Verzögerungen in der Überarbeitung der Erschwerniszulagen.

Wir bleiben am Ball!

Euer GdP Team
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