Zum Inhalt wechseln

GdP lehnt Zwangskennzeichnung in der Polizei ab

Anhörung im Innenausschuss

Potsdam.

Am 27.01.2011 fand im Ausschuss für Inneres des Brandenburger Landtages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der CDU statt, der eine Zwangskennzeichnung der Polizei vorsieht.

Für die Gewerkschaft der Polizei gab Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender, eine umfassende Stellungnahme ab.

Anlage (PDF, 2 MB)

Andreas Schuster:
    Wir wollen keine anonyme Polizei. Aber es geht uns um den Schutz der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familien. Es reicht, dass die Gewalt gegen unsere Kolleginnen und Kollegen vehement zunimmt. Es müssen jetzt nicht auch noch die Familien der Polizeibeamten dadurch gefährdet werden, dass das kriminelle Milieu über Namensschilder die Privatadressen der einschreitenden Polizeibeamten ausforschen kann. Neben der wachsenden Sorge um die Gesundheit und das Leben eines bei der Polizei beschäftigten Familienmitgliedes drohen den Angehörigen jetzt zusätzlich Telefonterror und massive Bedrohungen!

    Nicht umsonst hat die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für ihre Bundespolizei abgelehnt!

Bei Verabschiedung des von der CDU Brandenburg eingebrachten Gesetzentwurfes entsteht ein weiteres Problem. Wenn Brandenburg Unterstützungskräfte anderer Bundesländer anfordert, die aus gutem Grund nicht der Zwangkennzeichnungspflicht unterliegen, müssen sich diese dem Brandenburger Gesetz unterwerfen. Sie werden eine Unterstützung absagen.

Bemerkenswert ist in dem Zusammenhang, dass gerade in der Zeit der Befassung mit dem Gesetzentwurf der Brandenburger CDU die Berliner CDU eine Kennzeichnungspflicht vehement ablehnt. Klick hier (externer Link)

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.