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Steuern auf Renten -jetzt gegenSteuern

Wichtige Neuerung zum 01.01.2005

Potsdam.

Die Bundesregierung hat die Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen beschlossen.



Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März 2002, in dem das Gericht die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als nicht verfassungskonform verwarf. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung zur Verabschiedung einer Neuregelung aufgefordert, die bis zum 1. Januar 2005 wirksam werden soll.



Das jetzt beschlossene Alterseinkünftegesetz führt sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für Produkte der privaten Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung ein. Das bedeutet, dass die Altersvorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase steuerfrei bleiben und erst später in der Auszahlungsphase die Altersbezüge des Ruheständlers voll steuerpflichtig werden. Dieser Übergang wird schrittweise vollzogen, da der Bund sonst zu hohe Steuerausfälle zu verkraften hätte.

Dies gilt nicht für Produkte der Altersvorsorge, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und wenigstens eine Beitragszahlung noch in 2004 erfolgt.

Darum: Jetzt gegenSteuern!!

Ausführliche Informationen bei unserem Partner Signal-Iduna. Kontakt über die Geschäftsstelle der GdP Brandenburg
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