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GdP fordert Aussetzen der Tragepflicht von Namensschildern

Initiativantrag an den Polizei-Hauptpersonalrat

Potsdam.

In Umsetzung eines Gesetzes der Landesregierung haben unsere Kolleginnen und Kollegen bereits ihre Namensschilder erhalten.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert dieses Gesetz auf das Schärfste. Siehe Infos vom 17.12.12, 19.08.11, 20.05.11, 18.05.11, 04.03.11, 28.01.11, 22.06.10

Die schutzwürdigen Belange der Polizeivollzugsbeamten sowie die ihrer Familien sind nicht ausreichend gewahrt. Das betrifft zum einen den Schutz vor Verfolgung und Repressalien durch das polizeiliche Gegenüber sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Dazu kommen arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Bedenken.
  • Das Namensschild besteht aus zwei Bestandteilen. Das Namensschild ist so scharfkantig, dass bei Auseinandersetzungen mit dem polizeilichen Gegenüber die Gefahr erheblicher Verletzungen besteht.
  • Das Anbringen per Magnetknopf birgt zudem die erhebliche Gefahr des Löschens von Informationen auf z.B. Chipkarten mit Magnetstreifen (z.B. EC-Karten).

Ohne besonderen Grund wurde bei zahlreichen Kolleginnen und Kollegen zusätzlich zum Namen der Anfangsbuchstabe des Vornamens aufgeprägt. Für den durch dieses Gesetz verfolgten Zweck ist dieses nicht erforderlich und steigert die Besorgnis der betroffenen Beamtinnen und Beamten vor Nachstellung und Repressalien für sich und ihre Familien. In dem Gesetz wird zudem eindeutig vom „Namen“ ausgegangen. Folgerichtig ist in der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht im Punkt 4.4.2 vom „Familiennamen“ die Rede.

Wir fordern mit unserem Initiativantrag das Innenministerium auf, sofort zu reagieren und die Tragepflicht auszusetzen, bis die vorgenannten Probleme endgültig beseitigt bzw. geklärt sind.


Euer GdP-Team
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