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Leistungsorientierte Besoldungselemente

Stellungnahme der GdP

Potsdam.

Das Land Brandenburg erarbeitet eine Verordnung zur Fortentwicklung leistungsorientierter Besoldungselemente. Dazu gehören das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen sowie Leistungszulagen und -Prämien.

Die Gewerkschaft der Polizei hat vorgenannte Verordnung geprüft und ihre Positionen dazu dem DGB zugeleitet. Dieser wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 72 Landesbeamtengesetz auch für uns die entsprechende Stellungnahme abgeben.

Aus unserer Stellungnahme an den DGB:

Der vorgesehenen Erweiterung der bestehenden Regelungen der Brandenburgischen Leistungsprämien- und –zulagenverordnung wird bis auf die Änderung in § 2 Abs. 2 Satz 2 nicht widersprochen.

Die genannte Änderung in § 2 Abs. 2 Satz 2 widerspricht dem Leistungsprinzip aus Artikel 33 GG und trägt nicht zur Motivation von Führungskräften bei und wird daher von der GdP abgelehnt.
Schließlich erhält eine Beamtin oder ein Beamter die Zulage nach § 45 oder § 46 Bundesbesoldungsgesetz nicht für eine besondere Leistung, sondern für die Wahrnahme einer höherwertigen Funktion. Es handelt sich um eine Funktions- und nicht um eine Leistungszulage. Beide Zulagen sollen sich folgerichtig entsprechend des Leistungsprinzips nicht ausschließen.

Kritisch anzumerken ist, dass bisher leistungsorientierte Besoldungselemente in der Polizei des Landes Brandenburg nicht zur Anwendung kommen konnten.
Die Möglichkeiten der Anwendungen sind in Abhängigkeit des verfügbaren Personalbudgets zu beurteilen. Für den Polizeibereich werden von Seiten der GdP unter den gegenwärtigen Voraussetzungen keine Möglichkeiten gesehen, die beabsichtigte Weiterentwicklung von Leistungsprämien und –zulagen zu nutzen und damit die beabsichtigte motivierenden Wirkungen zu erzielen.
Mit den beabsichtigten Regelungen würden Erwartungen geweckt, die, da sie nicht finanzierbar sind, mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind. Die diesbezüglich vorherrschende Unzufriedenheit der Beamten würde sich weiter verstärken.
Das Besoldungsniveau der Brandenburger Beamtinnen und Beamten liegt bereits nennenswert (ca. 5 %) unter dem Besoldungsniveau der Bundesbeamten.
Die Anzahl der Beförderungsmöglichkeiten in der Polizei des Landes Brandenburg sind über Jahre auf einem derart niedrigen Niveau, dass Leistung nicht honoriert werden kann. Funktionelles und statusrechtliches Amt klaffen bei einer Vielzahl der Beamtinnen und Beamten erheblich auseinander.
In der Anhebung des Besoldungsniveaus sehen wir den bei weitem dringenderen Handlungsbedarf.

Die Fortschreibung der leistungsorientierten Besoldungselemente sollte nach Auffassung der GdP erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn auch die Grundlagen für deren Nutzung geschaffen sind sowie ein angemessenes Besoldungsniveau erreicht ist. Alles andere führt zur weiteren Demotivation.

Der Verordnungsentwurf kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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