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Überleitung in das neue Tarifrecht- Gespräch im Finanzministerium

Potsdam.

Im August hatte die GdP den Referatsleiter im Finanzministerium, Klaus Böhlo in einem Schreiben um die Darlegung der Rechtsauffassung zu zwei Problembereichen, die im Zusammenhang mit der Überleitung in das neue Tarifrecht entstanden sind, gebeten. (Wir hatten berichtet.) Dazu fand am 12. September 2006 im Finanzministerium ein Gespräch statt, an dem von Seiten der GdP der Landesvorsitzende Andreas Schuster und der Stellvertreter Tarif Frank Schneider teilnahmen. Zu den aufgeworfenen Problemen gab es folgende Ergebnisse:

1.Jahressonderzahlung

Die im TV-L nunmehr vereinbarte Jahressonderzahlung ist aus Sicht des MdF nicht mehr mit der bisherigen Zuwendung (Weihnachtsgeld) vergleichbar. Sie ersetzt nicht den gekündigten Tarifvertrag über Zuwendung, sondern stelle eine völlig neue Rechtsgrundlage dar. Deshalb könne hier auch nicht die Regelung der Protokollnotiz zum § 2 des Sozialtarifvertrages zur Anwendung kommen.
Im Klartext- die Jahressonderzahlung im November wird so ausgezahlt, wie es der TV-L vorsieht, in der entsprechenden Höhe und der vereinbarten Staffelung zwischen den Entgeltgruppen.
Im Gespräch regten die Vertreter der GdP an die Möglichkeit zu nutzen, die im Ergebnis der Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung für Januar 2007 auf den Dezember 2006 vorzuziehen.

2. Überleitung in das neue Tarifrecht für Beschäftigte mit einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz im Ergebnis der Polizeireform

Zu diesem Problemkreis gab es sofort Übereinstimmung zwischen GdP und MdF. Die Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Polizeistrukturreform eine niedriger bewertete Tätigkeit übernommen haben und hierfür eine persönliche Zulage erhalten, werden diese auch nach der Überleitung in das neue Tarifrecht erhalten. Sie fließt nicht in das Vergleichsentgelt ein, wird aber weiterhin als persönliche Zulage gezahlt.

In diesem Zusammenhang wurde zwischen den Teilnehmern auch die weitere Perspektive der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung diskutiert, die bekanntlich zum 31.12.2006 ausläuft.
Andreas Schuster und Frank Schneider machten deutlich, dass die Rahmenvereinbarung verlängert werden sollte, da die von der Landesregierung angestrebte Verwaltungsoptimierung- man kann es auch einfacher Personalabbau nennen- noch lange nicht abgeschlossen sei. Klaus Böhlo informierte darüber, dass im MdF über eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung noch nicht entschieden ist.

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