Überleitung in das neue Tarifrecht- Gespräch im Finanzministerium
1.Jahressonderzahlung
Die im TV-L nunmehr vereinbarte Jahressonderzahlung ist aus Sicht des MdF nicht mehr mit der bisherigen Zuwendung (Weihnachtsgeld) vergleichbar. Sie ersetzt nicht den gekündigten Tarifvertrag über Zuwendung, sondern stelle eine völlig neue Rechtsgrundlage dar. Deshalb könne hier auch nicht die Regelung der Protokollnotiz zum § 2 des Sozialtarifvertrages zur Anwendung kommen.
Im Klartext- die Jahressonderzahlung im November wird so ausgezahlt, wie es der TV-L vorsieht, in der entsprechenden Höhe und der vereinbarten Staffelung zwischen den Entgeltgruppen.
Im Gespräch regten die Vertreter der GdP an die Möglichkeit zu nutzen, die im Ergebnis der Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung für Januar 2007 auf den Dezember 2006 vorzuziehen.
2. Überleitung in das neue Tarifrecht für Beschäftigte mit einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz im Ergebnis der Polizeireform
Zu diesem Problemkreis gab es sofort Übereinstimmung zwischen GdP und MdF. Die Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Polizeistrukturreform eine niedriger bewertete Tätigkeit übernommen haben und hierfür eine persönliche Zulage erhalten, werden diese auch nach der Überleitung in das neue Tarifrecht erhalten. Sie fließt nicht in das Vergleichsentgelt ein, wird aber weiterhin als persönliche Zulage gezahlt.
In diesem Zusammenhang wurde zwischen den Teilnehmern auch die weitere Perspektive der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung diskutiert, die bekanntlich zum 31.12.2006 ausläuft.
Andreas Schuster und Frank Schneider machten deutlich, dass die Rahmenvereinbarung verlängert werden sollte, da die von der Landesregierung angestrebte Verwaltungsoptimierung- man kann es auch einfacher Personalabbau nennen- noch lange nicht abgeschlossen sei. Klaus Böhlo informierte darüber, dass im MdF über eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung noch nicht entschieden ist.
Die im TV-L nunmehr vereinbarte Jahressonderzahlung ist aus Sicht des MdF nicht mehr mit der bisherigen Zuwendung (Weihnachtsgeld) vergleichbar. Sie ersetzt nicht den gekündigten Tarifvertrag über Zuwendung, sondern stelle eine völlig neue Rechtsgrundlage dar. Deshalb könne hier auch nicht die Regelung der Protokollnotiz zum § 2 des Sozialtarifvertrages zur Anwendung kommen.
Im Klartext- die Jahressonderzahlung im November wird so ausgezahlt, wie es der TV-L vorsieht, in der entsprechenden Höhe und der vereinbarten Staffelung zwischen den Entgeltgruppen.
Im Gespräch regten die Vertreter der GdP an die Möglichkeit zu nutzen, die im Ergebnis der Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung für Januar 2007 auf den Dezember 2006 vorzuziehen.
2. Überleitung in das neue Tarifrecht für Beschäftigte mit einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz im Ergebnis der Polizeireform
Zu diesem Problemkreis gab es sofort Übereinstimmung zwischen GdP und MdF. Die Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Polizeistrukturreform eine niedriger bewertete Tätigkeit übernommen haben und hierfür eine persönliche Zulage erhalten, werden diese auch nach der Überleitung in das neue Tarifrecht erhalten. Sie fließt nicht in das Vergleichsentgelt ein, wird aber weiterhin als persönliche Zulage gezahlt.
In diesem Zusammenhang wurde zwischen den Teilnehmern auch die weitere Perspektive der Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung diskutiert, die bekanntlich zum 31.12.2006 ausläuft.
Andreas Schuster und Frank Schneider machten deutlich, dass die Rahmenvereinbarung verlängert werden sollte, da die von der Landesregierung angestrebte Verwaltungsoptimierung- man kann es auch einfacher Personalabbau nennen- noch lange nicht abgeschlossen sei. Klaus Böhlo informierte darüber, dass im MdF über eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung noch nicht entschieden ist.