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Steuererklärung von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohen

Information

Potsdam.

Durch das sogenannte "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" hat sich zum 1. Januar 2010 der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wesentlich geändert. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Wochen ihre Steuererklärung eingereicht haben, werden zu Nachzahlungen herangezogen.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, während bei der Veranlagung mit der abzugebenden Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Beamte/innen, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und keine oder nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten oder Heilfürsorge erhalten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag. Der Fehlbetrag zwischen der bereits abgezogenen Vorsorgepauschale und den tatsächlich geleisteten Beiträgen führt dann zu Nachzahlungsforderungen des Finanzamtes.

Wir verweisen dazu auf die informative Erläuterung auf der Internetseite des GdP-Landesbezirks NRW "Steuererklärung von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohen" vom 18. Mai 2011 und dem darin enthaltenen Download einer Info des Neuen Verband der Steuerhilfevereine e.V. Deutschland.

Euer GdP-Team
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