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Initiativantrag der GdP

Ausstattung mit Warnparka

Antwort des Innenmininisteriums

Potsdam.

Der Polizei-Hauptpersonalrat stellte am 8. März 2014 auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei an das Innenministerium den Antrag, die operativen Kräfte der Polizei aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, im Rahmen der bereits erfolgten Gefährdungsbeurteilung des Wach- und Wechseldienstes, zukünftig mit einem Warnparka auszustatten.

Mit Antwortschreiben des Innenministeriums vom 16. Mai 2014 wurde der Polizei-Hauptpersonalrat darüber informiert, dass dem Initiativantrag im Grundsatz zugestimmt wird. Die gegenwärtig noch im Bestand des elektronischen Warenhauses befindlichen 400 Warnparka sollen über die Dienststellenbesteller vorrangig an die Beschäftigten des WWD ausgeliefert werden.

2015 soll über eine entsprechende Neuausschreibung der Bedarf an Warnparka weiter abgedeckt werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die GdP bleibt am Ball!

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