Zum Inhalt wechseln

Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismusreform Beamtenrecht

Gespräch in der Staatskanzlei

Potsdam.

Mit Hochdruck arbeitet die Landesregierung an der Umsetzung von Reformen im Beamtenrecht. Hierzu wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen die Gewerkschaften mit beratender Stimme beteiligt waren. In diesen ging es um...

In diesen ging es um:
    • Lebensarbeitzeit
    • Statusrecht
    • Laufbahnrecht
    • Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
    • Personalvertretungsrecht

Diese Arbeitsgruppen haben Eckpunkte für Reformen in den entsprechenden Bereichen erarbeitet, die jetzt der Landesregierung für das Gesetzgebungsverfahren vorliegen.

Für den 30.10.2007 war ein Gespräch der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes im DGB mit dem Ministerpräsidenten geplant, um mit Nachdruck auf Probleme aus unserer Sicht hinzuweisen. Aus gesundheitlichen Problemen des Ministerpräsidenten wurde dieses Gespräch kurzfristig abgesagt. Letztlich fand dann doch ein Gespräch in der Staatskanzlei statt.

Für die Gewerkschaften: Dieter Scholz (DGB) und Andreas Schuster (GdP)

Für die Staatskanzlei: Staatssekretär Hr. Harms und Abteilungsleiter Hr. Heydemanns

Es bestand Übereinstimmung, dass die Einbeziehung in die Arbeitsgruppen (mit beratender Stimme) nicht die Beteiligung gemäß § 72 Landesbeamtengesetz ersetzt.

Forderung der Gewerkschaften an den Ministerpräsidenten:

Noch vor dem Gesetzgebungsverfahren sind entsprechende Verhandlungen aufzunehmen!

Insbesondere in der Frage der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beamten gibt es ein erhebliches Konfliktpotential!!

Sie führt zur Vergreisung insbesondere auch im Polizeibereich. Das Durchschnittsalter liegt jetzt schon über 44 Jahre. Jungen Menschen würde so eine Perspektive im Öffentlichen Dienst auf Jahre verbaut.
Eine Schlechterstellung der Beamten in der Frage Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und die geplante unterschiedliche Behandlung von Polizei, Feuerwehr und Justiz (besondere Altersgrenze) verschärfen das Konfliktpotential zusätzlich.

Andreas Schuster verwies hier mit Nachdruck auf die Botschaft vom 22.11.2006!

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in den geplanten Verschlechterungen im Bereich der Mitbestimmung (Personalvertretungsrecht)

Klare Forderung der Gewerkschaften:

Hände weg von der Mitbestimmung! Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf, in diesem Bereich Veränderungen vorzunehmen. Das Personalvertretungsrecht in Brandenburg hat sich bewährt. Zudem hat dieses nichts mit der Föderalismusreform zu tun.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Euer GdP-Team

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
This link is for the Robots and should not be seen.