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Dienstvereinbarung Polizeiliche Großeinsätze

Initiativantrag des Polizei-Hauptpersonalrates

Potsdam.

Insbesondere nach Einsätzen aus besonderem Anlass kommt es immer wieder dazu, dass die An- bzw. Abrechnung von Dienst-, Bereitschafts- und Ruhezeiten unterschiedlich gehandhabt wird. Um hier zu einer Gleichbehandlung aller Beschäftigten der Polizeibehörde und der Polizeieinrichtungen zu kommen, ist eine entsprechende Dienstvereinbarung unverzichtbar. Auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei beantragte der Polizei-Hauptpersonalrat nunmehr beim Innenministerium den Abschluss einer „Dienstvereinbarung über Maßnahmen im Zusammenhang mit Einsätzen aus besonderem Anlass“.

Ziel der Dienstvereinbarung ist es, die einsatzbedingten Belastungen der Beschäftigten bei Einsätzen aus besonderem Anlass zu minimieren und einheitliche Standards und An- bzw. Abrechnungsmodalitäten zu definieren.

Es geht um Mitarbeiterzufriedenheit, Transparenz und um die Verbesserung der Rahmenbedingungen; auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Beschäftigten.

Euer GdP-Team
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