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Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie-Rückschritte verhindern

EuroCOP informiert

Potsdam.

Das EU-Parlament entscheidet am 17.Dezember über die Revision der Arbeitszeitrichtlinie

Auf seiner Tagung in Luxemburg am 9. Juni 2008 hat der Rat der EU Wirtschafts- und Sozialminister sich auf einen Kompromiss für die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie geeinigt.
  1. Der Entwurf führt eine Definition für inaktive Bereitschaftszeit ein. Damit können Arbeitnehmer verpflichtet werden, am Arbeitsplatz zu sein, ohne dass diese Zeit als Arbeitszeit bewertet wird.
  2. Die Möglichkeit, durch Einzelverträge die maximale Wochenarbeitszeit über 48 Stunden hinaus auszudehnen (sog. Opt-out), bleibt erhalten.
  3. Der Referenzrahmen für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wird von 4 auf 12 Monate ausgedehnt.
Der Entwurf
  • Verschlechtert den Schutz von Arbeitnehmern vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch lange Arbeitszeiten
  • Führt zu einer Verschlechterung des allgemeinen Schutzniveaus ohne entsprechende Absicherungen
  • Stellt in keiner Weise einen vernünftigen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit dar.
Der Vorschlag öffnet die Tür für einen sukzessiven Abbau von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer verlieren den Schutz, den Gewerkschaften ihnen bieten.

Wird der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form angenommen, wird erstmals in der EU Geschichte das Schutzniveau von Arbeitnehmern gesenkt.

EuroCOP und EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) werden sich gegen diese Verschlechterungen einsetzen.

Die Gewerkschaft der Polizei ist Mitglied von EuroCOP

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
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