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Erhöhung der Erschwerniszulagen gefordert

Spezialeinheiten u.a.

Potsdam.

Mit der 8. Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) plant das Bundesinnenministerium eine Erhöhung der Zulagen für seine Spezialeinheiten. Für die Länder soll es bei den bisherigen Regelungen bleiben...

Die Bundesregierung plant derzeit eine Erhöhung der Erschwerniszulage für Beamte der Spezialeinheiten. Für die Länder soll diese Änderung unter Hinweis auf die Ergebnisse der Föderalismusreform (Länder sind für z.B. die Besoldung selbst zuständig) nicht erfolgen.

Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei sind die dienstlichen Belastungen für die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes Brandenburg ebenso hoch wie für die des Bundes. Deswegen erwartet die GdP eine Anpassung der Erschwerniszulagen gem. § 22 Abs. 2 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) auch für unsere Kolleginnen und Kollegen. Im Einzelnen haben wir die Zahlung folgender Erschwerniszulagen gefordert:

Für Polizeibeamtinnen und -beamte

- in einem mobilen Einsatzkommando 300,--€
- in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze 400,- €
- unter einer auf Dauer angelegten Identität (Legende) als verdeckter Ermittler 260,--€
- als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (neu) 150,-- €

Andreas Schuster: „Durch die Föderalismusreform sollten unsere Brandenburger Beschäftigten nicht von den Bundesregelungen abgekoppelt werden. In Fragen der Kriminalitätsbekämpfung wollen wir nicht nach Beschäftigten erster und zweiter Ordnung klassifiziert werden. Terroristen und andere Kriminelle in Brandenburg sind ebenso gefährlich wie in anderen Bundesländern.“

Über die Antwort der Landesregierung werden wir selbstverständlich informieren.

Ebenso hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Bundes auch für die (Bundes)Beamten regelt. Für die Länder finden Tarifverhandlungen erst 2009 statt. Es versteht sich von selbst, dass sich unsere Forderungen im Rahmen dieser Verhandlungen an den Bundesregelungen orientieren werden; auch in der Frage der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Ergebnisses für die Beamten.

Euer GdP-Team
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