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Änderung der Erschwerniszulagenverordnung endlich veröffentlicht

Unleidliches Verwirrspiel beendet

Potsdam.

Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.11.2018 wurden nun die lang diskutierten Veränderungen in der brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung (BbgEZuLV) in Kraft gesetzt. Die Zulagen für die Bereitschaftspolizei und die Erhöhung der Zulagen für SEK, MEK und den Personenschutz sowie die neu eingeführte Zulage für VP-Führer können nun endlich gezahlt werden.

Die Zulage für die Bereitschaftspolizei in Höhe von 60 € ist ein Ergebnis der Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des Polizeidienstes vom 21.11.2017. Sie wird rückwirkend zum 01.01.2018 gezahlt.

Positiv hervorzuheben ist ebenfalls die Aufnahme einer Zulage für VP-Führer.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte darüber hinaus eine Erhöhung der Zulagen für den gesamten Bereich SE/SK. Innen-und Finanzminister verständigten sich auf eine Erhöhung von 225 € auf 300 €. Es war lange offen, für wen konkret diese Erhöhung nun greifen wird. Die Zulage gilt leider nicht für den gesamten Bereich SE/SK, sondern konkret nur für SEK, MEK und den Personenschutz.

Zusätzlich verwirrend war die Frage des Inkrafttretens dieser Veränderungen. In einer Pressemitteilung vom Juli 2018 verkündete der Finanzminister, dass die erhöhte Zulage für das SEK bereits ab Mai 2018 erfolgen würde. Irrtum! Wie wir jetzt feststellen müssen, werden die Erhöhungen erst zum 01.01.2019 wirksam.

Unabhängig davon sind diese Veränderungen ein weiterer Schritt in Richtung Erhöhung der Attraktivität des Polizeidienstes und eine Anerkennung der Leistungen und der besonderen Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen.

Die Gewerkschaft der Polizei wird diesen Weg weiterverfolgen. Das gesamte Zulagengefüge, insbesondere für die Bereiche WWD und Dienst zu unregelmäßigen Zeiten, soll verbessert werden.

Eurer GdP-Team
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