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Landtag beschließt Masterstudium Kriminalistik

Regierungskoalition nehmen Forderung der GdP auf

Linke und SPD fordern in ihrem Entschließungsantrag eine Personalentwicklung für Absolventen des Masterstudiums Kriminalistik. Denkbar wäre die Einführung von Überlappungsämtern im gehobenen Dienst.

In der vergangenen Woche hat der Landtag in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und des Studiums für den Polizeivollzugsdienst die Einführung des Masterstudiums Kriminalistik an der Fachhochschule der Polizei beschlossen.

Als Gewerkschaft der Polizei haben wir uns seit Längerem für eine Spezialisierung in der Kriminalpolizei eingesetzt und den Vorstoß mit der Einführung des Masterstudiums begrüßt. Die sogenannte Y-Ausbildung lehnen wir weiterhin ab.

Im Verlauf der Planung des Masterstudiengangs hatten wir aber bereits gefordert, dass den Absolventen eine berufliche Perspektive gegeben werden muss, um die Attraktivität des Studiengangs und damit eine ausreichende Zahl von Bewerbern zu gewährleisten. Der Einsatz und das persönliche Engagement von Kolleginnen und Kollegen, die noch einmal zwei Jahre Studium auf sich nehmen, muss im Nachhinein auch anerkannt werden. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen nimmt diesen Gedanken auf und fordert Personalentwicklungsperspektiven für Masterabsolventen.

Der Zugang zum höheren Dienst wird auch weiterhin nur über den Aufstiegslehrgang an der Deutschen Hochschule der Polizei in Hiltrup möglich sein. Im Raum steht aber die Einführung von Überlappungsämtern im gehobenen Polizeivollzugsdienst. So hätte ein Masterabsolvent die Möglichkeit, bis A 14 gD befördert zu werden.

Die GdP begrüßt diesen Vorschlag ausdrücklich. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es auch für die Polizei enorm wichtig, Spezialisten selbst auszubilden und die Bedingungen zu schaffen, diese im Land Brandenburg zu halten.

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