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Verfassungswidrige Besoldung

Widersprüche werden ruhend gestellt

Finanzminister Görke ist der Forderung der GdP nachgekommen und hat entschieden, dass die Widersprüche gegen eine nicht amtsangemessene Besoldung aus den Jahren 2015 bis 2017 von der ZBB ruhend gestellt werden.

Noch immer warten wir auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur amtsangemessenen Besoldung für die Jahre 2004 – 2014 in Brandenburg. Sobald dieses vorliegt, werden wir die Regelungen des Besoldungsanpassungs- und Nachzahlungsgesetz 2017 erneut mit der Landesregierung diskutieren und ggf. Nachbesserungen einfordern.

Da wir aber weiterhin der Meinung sind, dass die Besoldung in Brandenburg auch nach 2014 an der Verfassungswidrigkeit kratzt, haben wir immer wieder – insbesondere 2017 - aufgerufen, vorsorglich Widerspruch gegen die laufende Besoldung einzulegen. Dies hatte zur Folge, dass im letzten Jahr tausende Widersprüche bei der ZBB eingegangen sind.

Um die Situation aus dem Sommer vergangenen Jahres zu vermeiden, als die ZBB kurz vor den Sommerferien über 10.000 Widersprüche zu der Sonderzahlung 2008 beschieden und alle Kolleginnen und Kollegen ins Klageverfahren gedrängt hatte, haben wir uns an den Finanzminister und den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Für die Problematik der Sonderzuwendung konnten wir letztendlich nach massivem öffentlichen Druck und über 500 Klagen, die wir als GdP für unsere Mitglieder eingereicht hatten, eine Vereinbarung zum Führen von Musterprozessen erreichen. Unserer Forderung für eine generelle Zusage zum Führen von Musterprozessen ist der Finanzminister nicht gefolgt.

Nun erreichte uns die Nachricht des Petitionsausschusses, dass die Widersprüche gegen die Besoldung und Versorgung für die Jahre 2015 – 2017 ruhend gestellt und nur beschieden werden, wenn dies der Widerspruchführer ausdrücklich wünscht.

Dies ist ein großer Teilerfolg, da nun nicht wieder tausende Kolleginnen und Kollegen ins Klageverfahren gedrängt werden, um ihre Besoldung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Wir fordern aber weiterhin, dass eine generelle Vereinbarung zum Führen von Musterprozessen abgeschlossen wird bzw. die Besoldung gleich unter Vorbehalt erfolgt.

Auch wäre dies ein wichtiges Zeichen an alle Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg, das die Landesregierung daran interessiert ist, die Besoldung auf verfassungssichere Füße zu stellen.

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