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Überleitung in das neue Tarifrecht

Schreiben der GdP an das MdF

Potsdam.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Überleitung in das neue Tarifrecht sind bei den Diskussionen mit den Tarifbeschäftigten zwei wichtige Fragen aufgetreten, um deren Beantwortung wir das Finanzministerium gebeten haben.


Tarifvertrag öffentlicher Dienst für die Länder


Sehr geehrter Herr Böhlo,

im Ergebnis der Tarifrunde 2006 wurde durch die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass zum
01. November 2006 der Tarifvertrag öffentlicher Dienst für die Länder (TVL) in Kraft tritt.
Im Zusammenhang mit der Überleitung in den neuen Tarifvertrag haben sich bei Diskussionen mit unseren Tarifbeschäftigten folgende Fragen ergeben

1. Jahressonderzahlung

Im TVL ist geregelt, dass die Jahressonderzahlung zukünftig nach Entgeltgruppen gestaffelt gezahlt wird.
Dabei kommt es ab der Entgeltgruppe E 9 zu einer Minderung der Jahressonderzahlung im Vergleich zu den derzeit geltenden Regelungen.
Im Tarifvertrag zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen in der Landesverwaltung Brandenburg (Sozial-TV-BB)wurde in der Protokollnotiz zu § 2 folgendes vereinbart: „Im Falle einer Absenkung der Zuwendung durch Änderung der Zuwendungstarifverträge ohne Kompensation an anderer Stelle während der Laufzeit des Tarifvertrages erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Ausgleichszulage in Höhe der abgesenkten Beträge.“
Dieser Fall ist mit der Neuregelung der Jahressonderzahlung nach unserer Auffassung nunmehr eingetreten. Ich bitte Sie uns mitzuteilen, welche Rechtsauffassung Ihr Haus dazu einnimmt und welche weiteren Schritte ggf. beabsichtigt sind.

2. Überleitung in das neue Tarifrecht für Beschäftigte mit einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz im Ergebnis der Polizeireform

Nach der Polizeireform erhalten Tarifbeschäftigte wegen der Übernahme eines niedriger bewerteten Arbeitsplatzes gem. der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung vom 07. Juli 1999 i.V.m. der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg über eine übergangsweise Vergütungs- und Lohnsicherung im Zuge von Maßnahmen der Verwaltungsoptimierung vom 07. Juli 1999 eine persönliche Zulage.
Nach unserer Auffassung muss diese persönliche Zulage auch nach in Kraft treten des neuen Tarifrechtes weiterhin Geltung haben und bei der Überleitung in das neue Tarifrecht Berücksichtigung finden.
Ich bitte Sie uns auch dazu die Rechtsauffassung Ihres Hauses mitzuteilen.

Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schneider
Stellv. Vorsitzender Tarif
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