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Ermittlung des Aufstockungsbetrages für die Sonderzahlung 2008

Antwort des Petitionsausschusses

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei rief ihre Mitglieder auf, sich wegen der aus unserer Sicht nach unten "korrigierten" Steuerschätzung November 2008 (Grundlage für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages), an den Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages zu wenden.

Die Antwort des Petitionsausschusses liegt uns vor. Er bestätigt die von uns verwendeten Zahlen. Somit hat sich das Ministerium der Finanzen insbesondere in der Position Umsatzsteuer erheblich "verschätzt"; insgesamt um 62,8 Mio €.

Erwartungsgemäß wird es keine rückwirkende Korrektur bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages zur Sonderzahlung 2008 geben. Jedoch räumt auch der Petitionsausschuss ein, dass die praktizierte Verfahrensweise zu Verwerfungen führen kann.

Die bisherige Regelung läuft mit dem Jahr 2009 aus. Für das Jahr 2010 und folgende sind wir als Gewerkschaft der Polizei gefordert, eine Anschlussregelung zu erkämpfen. Sie wird uns mit Sicherheit nicht geschenkt.

Wir geben hiermit für alle, die sich an den Petitionsausschuss gewendet haben, die Antwort zur Kenntnis. Sie kann hier herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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