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Besoldungs-und Tarifanhebungen in 2008

Änderungen im GdP-Beitrag

Potsdam.

2008 treten – endlich - Besoldungs- und Versorgungserhöhungen in Kraft. Ebenfalls in 2008 erhöhen sich die Bezüge unserer Tarifbeschäftigten. Dementsprechend werden auch die Beiträge für die GdP angepasst.

Mitglieder der GdP können neben der Interessenvertretung eine Vielzahl von Leistungen in Anspruch nehmen; z.B. Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten, Schutz bei Regressforderungen oder finanzielle Hilfen in Unfall- und Todesfällen.

Voraussetzung: Es wird der satzungsgemäße Mitgliedsbeitrag gezahlt.

2008 treten –endlich- Besoldungs- und Versorgungserhöhungen in Kraft. Ebenfalls in 2008 erhöhen sich die Bezüge unserer Tarifbeschäftigten. Dementsprechend werden auch die Beiträge für die GdP angepasst.

Die ab 01.01.2008 geltende GdP-Beitragstabelle kann im Mitgliederbereich (sonstige Downloads) abgerufen werden.

Bei reduzierter Arbeitszeit verringert sich der Beitrag entsprechend. Bei Erziehungsurlaub besteht die Möglichkeit, sich von der Beitragszahlung freistellen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass unser GdP-Büro in Potsdam rechtzeitig von diesen Änderungen informiert wird.

Nachstehend informieren wir über die wichtigsten Eckpunkte der Beitragsanpassung:
  • Anpassung an die Beiträge –West- für alle, die ab dem 01.01.2008 100% Grundgehalt erhalten (Ost-West-Angleichung).
  • Anhebung um 1,5 % zum 01.01.2008 bei den Beamten; Versorgungsempfänger um 1 %
  • Anhebung zum 01.05.2008 um 2,9 % bei den Tarifbeschäftigten. Bei den Rentnern (Altersrente) erfolgen Beitragsanpassungen erst, wenn Rentenerhöhungen greifen.
  • Ruhestand, Rente, Vorruhestand und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente: Bei Eintritt in den Ruhestand wird der GdP- Beitrag auf 70% der Ausgangsbeitragsgruppe reduziert.
  • Altersteilzeit: Bei Beginn der Altersteilzeit, also sowohl in der Anspar- als auch in der Freistellungsphase, wird der Beitrag reduziert. Daher ist es wichtig, sowohl den Umstand als auch die Laufzeit der Altersteilzeit der GdP mitzuteilen.
  • Teilzeit: Die Beschäftigung in Teilzeit führt zur Beitragsreduzierung im prozentualen Verhältnis zur Vollbeschäftigung. Wer wieder in Vollbeschäftigung geht, muss diese Änderung ebenfalls melden.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit kann der Mitgliedsbeitrag auf 0 gesetzt werden. Die Leistungen der GdP gelten fort.

Euer GdP-Team
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