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Landesregierung Brandenburg straft Polizei erneut ab!

Besoldungsanpassung, Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Potsdam.

Am gestrigen Tag hat die Brandenburger Landesregierung den umstrittenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Landesbeamten beschlossen. Auch die zeitlich und inhaltlich abgekoppelte Übernahme des Tarifabschlusses vom März 2013 für die Beamten soll ebenfalls noch im Juli das Kabinett passieren.


Gesetz zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten

Ziel des Gesetzes soll es –so die Landesregierung- sein, einen „Gleichklang“ mit den Tarifbeschäftigten herzustellen. Die Bundesregierung hatte beschlossen, die Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer/ Tarifbeschäftigte schrittweise bis 2029 um insgesamt 2 Jahre anzuheben. Das Land Brandenburg hat die Möglichkeit, diese Frage für Beamte in eigener Zuständigkeit zu regeln.

Kein Gleichklang, sondern Bestrafung!

Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten wird bei den Polizeivollzugsbeamten die Lebensarbeitszeit nicht generell um 2 Jahre, sondern um 2, 4 bzw. 5 Jahre - je nach Laufbahngruppe - erhöht. Damit will die Rot-Rote Landesregierung die schärfste Regelung aller Bundesländer umsetzen.

Selbst für Insider ist es völlig unklar, dass einige Gruppen von besonders belasteten Polizeivollzugsbeamten z.B. Schichtdienstzeiten reduzierend auf ihre Lebensarbeitszeit anrechnen können. Andere ebenfalls besonders belastete Bereiche dagegen können das nicht. Sachliche Gründe für diese Regelungen erschließen sich dabei für niemanden in der Polizei.

Übernahme des Tarifergebnisses

Bereits 2008 wurden die Beamten von der Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten um 1,4 Prozent abgekoppelt. 2014 sollen die Landesbeamten neben der zeitlichen Abkoppelung um 7 Monate weitere 0,95 Prozent weniger erhalten. Das wieder gezahlte Weihnachtsgeld in Höhe von 21 € monatlich (Einrechnung in das Grundgehalt) gleicht diese Diskrepanz keinesfalls aus.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:

„Diese Landesregierung spaltet immer mehr den öffentlichen Dienst. Sie spaltet durch Abkoppelung Tarifbeschäftigte und Beamte. Das wieder gezahlte Weihnachtsgeld ist besser als nichts, entspricht aber nicht einmal 1/7 des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten. Die Landesregierung spaltet mit ihrem Vorhaben zur Staffelung der Pensionsaltersgrenze auch die Polizei. Sie spaltet nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst und sie spaltet nach Bereichen, indem sie besondere Belastungen für einige anerkennt und für andere nicht.
Unsere Polizisten fragen sich, was dieser Landesregierung ihre Polizei wert ist? Die Antwort der Kolleginnen und Kollegen ist sehr einfach aber bringt es auf den Punkt - nicht viel.“

Gewerkschaft der Polizei
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