Unterstützung für verletzte Kolleginnen und Kollegen
GdP fordert Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherren
Oft können zugesprochene Schmerzensgeldansprüche von angegriffenen Kolleginnen und Kollegen nicht vollstreckt werden, da der Täter zahlungsunfähig ist. Jahrelange Zwangsvollstreckungsverfahren, die oft erfolglos bleiben, stellen eine weitere finanzielle Belastung dar.
Die GdP fordert, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Kolleginnen und Kollegen nach einem tätlichen Angriff unterstützt und eine Möglichkeit schafft, rechtskräftige Schmerzensgeldtitel an den Dienstherren abzutreten und gegenüber den verletzten Polizeibeamten in Vorleistung zu gehen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein.
Euer GdP-Team