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Unterstützung für verletzte Kolleginnen und Kollegen

GdP fordert Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherren

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei hat Innenminister Karl-Heinz Schröter in einem Schreiben aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die es dem Dienstherrn ermöglicht, auf Antrag die Erfüllung rechtskräftig festgestellter Schmerzensgeldansprüche bei erfolgloser Vollstreckung zu übernehmen.

Oft können zugesprochene Schmerzensgeldansprüche von angegriffenen Kolleginnen und Kollegen nicht vollstreckt werden, da der Täter zahlungsunfähig ist. Jahrelange Zwangsvollstreckungsverfahren, die oft erfolglos bleiben, stellen eine weitere finanzielle Belastung dar.

Die GdP fordert, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Kolleginnen und Kollegen nach einem tätlichen Angriff unterstützt und eine Möglichkeit schafft, rechtskräftige Schmerzensgeldtitel an den Dienstherren abzutreten und gegenüber den verletzten Polizeibeamten in Vorleistung zu gehen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein.

Euer GdP-Team

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