Zum Inhalt wechseln

Neuigkeiten in Sachen Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung

Haushaltsausschuss beschließt Änderungen

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags gestern wichtige Änderungen im "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgsungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg" beschlossen haben.

Was sind die Änderungen?
  • 400 € Zuschlag zur Besoldung jetzt nicht nur für Polizeivollzugsbeamte, sondern für alle Beamte mit A Besoldung, die über die vorgezogene oder auch Regelaltersgrenze hinaus länger arbeiten. Diese Regelung wird bis 31.12.2025 verlängert.
  • Zahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 € an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger; Auszahlung mit den Dezemberbezügen
Jedoch wurden unserer Hauptforderungen
  • rückwirkende Herstellung der verfassungskonformen Besoldung durch ein Inkrafttreten der besoldungsrechtlichen Änderungen zum 01.01.2022 sowie
  • Erarbeitung und Verabschiedung eines Nachzahlungsgesetzes für Widerspruchsführer
in der Änderung des Gesetzentwurfes nicht berücksichtigt.

In der kommenden Woche wird sich der Landtag in 2. Lesung abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Wir appellieren an die Abgeordneten und fordern weiterhin die Herstellung der verfassungskonformen Besoldung und Versorgung für alle Beamtinnen und Beamten.

Eure GdP
This link is for the Robots and should not be seen.