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"Kommissar im Ehrenamt"

Information

Potsdam.

In der Polizei des Landes Brandenburg üben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen ein deutlich höher bewertetes Amt aus, als das nach dem sie besoldet werden. Die Zahlung einer entsprechenden Zulage für dieses deutliche Mehr an Verantwortung wird ihnen weiterhin konsequent verwehrt.

Besoldungsgruppe und ausgeübte Funktion klaffen in der Polizei des Landes Brandenburg oft weit auseinander. Junge Kommissarinnen und Kommissare sind häufig in Führungsfunktionen eingesetzt, die 3 bis 4 Besoldungsgruppen höher bewertet sind.

Auf dem Wege von Beförderungen kann und sollte dann diese Differenz ausgeglichen werden. Doch um dieses auch nur ansatzweise lösen zu können, fehlt es an ausreichenden Beförderungsmöglichkeiten.

Nun hat es dieses Problem sogar bis in den Landtag geschafft. Die FDP-Fraktion beantragte die Prüfung einer Einführung von funktionsbezogenen Zuschlägen; übrigens eine bereits im Landtagswahlkampf 2009 seitens der Gewerkschaft der Polizei erhobenen Forderung.

Wie die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag umgegangen sind, entnehmt bitte der Pressemeldung der FDP-Fraktion.

Die Argumentation der Landesregierung, mit der bevor stehenden Polizeireform würde sich dieses Problem lösen, hat folgenden Hintergrund. Im Zuge der Polizeireform (Stellenabbau-Programm) werden zahlreiche Führungspositionen entfallen. Die dann verbleibenden Dienstposten, die z.B. mit A 12 bzw. A 13 bewertet sind, sollen vorrangig mit Kolleginnen und Kollegen, die bereits Besoldung im entsprechenden Amt A 12 bzw. A 13 erhalten, besetzt werden. Beamtenrechtlich ist das korrekt. Aber es wird der jahrelangen hervorragenden Leistung unserer Kolleginnen und Kollegen, die mit weniger Besoldung eine deutlich höhere Verantwortung übernahmen, nicht gerecht. Im Gegenteil; es wirkt wie ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht! Nach jahrelanger guter verantwortungsvoller Arbeit müssen sie sang- und klanglos „ins Glied“ zurücktreten.

Wir als Gewerkschaft der Polizei sehen als eine Lösung die Umsetzung von zahlreichen Beförderungen auch im Jahr 2011 an. Nur so haben alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Chance, durch ein vorzuweisendes höheres Amt künftig auch in entsprechend höher bewertete Funktionen zu gelangen. Eine entscheidende Forderung in diesem Zusammenhang ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt Anlass bezogen alle von der Polizeistrukturreform betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Beurteilung erhalten. Der Anlass ist ganz klar die bevorstehende Polizeistrukturreform. Es ist wichtig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den jetzt ausgeübten (höherwertigen) Funktionen beurteilt werden; nicht erst später dann in der neuen Funktion durch einen neuen Vorgesetzten. Dieses ist jedoch ein noch offener Streitpunkt zwischen der Hausspitze des Innenministeriums und Gewerkschaft der Polizei.

Unabhängig davon führt die Gewerkschaft der Polizei für betroffene Kolleginnen und Kollegen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Gewährung einer Ausgleichszulage, die das Besoldungsrecht in bestimmten Fällen bereits heute vorsieht. Informationen zum Stand dieser Verfahren findet ihr im Mitgliederbereich (Login erforderlich).

Euer GdP-Team
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