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Lebensarbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten

Gesetzentwurf: Gesetz über ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts in Brandenburg

Landtagsbefassung am 22. November 2013

Potsdam.

Letztendlich hatte der Ausschuss für Inneres den Gesetzentwurf der Landesregierung, der die unsäglichen Regelungen zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen im Polizeivollzugsdienst um 2, 4 und 5 Jahre enthält, "durchgewunken". Am 22. November 2013 wird sich der Landtag wohl vorerst letzmalig damit befassen und mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE verabschieden.

Wir hatten umfangreich über die Diskussionen in dieser Frage und den Kampf der Gewerkschaft der Polizei, Abänderungen zu erwirken, berichtet.

Zusammenfassende Übersicht hier

Zur Information verweisen wir auf den Gesetzestext, dass ihn unsere Kolleginnen und Kollegen sowie die interessierte Öffentlichkeit nachlesen können. Die umstrittenen Regelungen zur Anhebung der Lebensarbeitszeit der Vollzugsbeamten sind im § 110 (Seiten 16-20 des PDF-Dokuments) bzw. auch in der Begründung dazu (Seiten 54-60) zu finden.

Link zur Veröffentlichung in der Parlamentsdokumentation Brandenburg

Ebenfalls dort abrufbar ist ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der ebenfalls am 21.11. 2013 beraten und mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.

Link zur Veröffentlichung in der Parlamentsdokumentation Brandenburg

Wichtig: Wir bleiben am Ball!

Euer GdP-Team
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