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Sachsen: Vereinbarung der Gewerkschaften mit dem sächsischen Finanzminister

Besoldungsnachzahlungen/ -erhöhung

Dresden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17.11.2015 in mehreren Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung (A-Besoldung) in drei Bundesländern entschieden. Einzig für Sachsen und dort in der Besoldungsgruppe A 10 wurde für das Jahr 2011 eine Unteralimentation festgestellt. Verbunden war diese Feststellung mit der Forderung, diese für die Vergangenheit zu korrigieren und für die Zukunft die Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten.


Der sächsische Finanzminister und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verhandelten über Monate hinweg, wie dieses Urteil umgesetzt und die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für die Vergangenheit hergestellt und auch für die Zukunft gewährleistet wird. Letztlich konnte nach zähem Ringen am 23.03.2016 eine Vereinbarung zur Besoldungserhöhung in Sachsen getroffen werden. Diese muss nun noch durch die Landesregierung bestätigt und per Gesetz umgesetzt werden.

Die Vereinbarung sieht für den Zeitraum von 2011 - 2016 folgende jährliche Nachzahlung vor:

 
20112,53 %
 
20120,98 %
 
20132,16 %
 
20141,55 %
 
20151,28 %
 
Januar-Juni 20162,05 %
 
Ab 1. Juli 2016 soll die Besoldung tabellenwirksam um 2,61 % angehoben werden.

Alle Informationen der GdP Sachsen zu dieser Vereinbarung
 

Was bedeutet das nun für Brandenburg?

Berechtigt fragen unserer Kolleginnen und Kollegen, wann und wie eine solche Regelung jetzt auch hier in Brandenburg umgesetzt wird.

Wir haben über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 informiert und auch darüber, wie wir hier in Brandenburg vorgehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nicht mit der Brandenburger Besoldung befasst. Daher geht die Brandenburger Landesregierung weiterhin von einer verfassungsmäßigen Besoldung hier im Land aus. Im Rahmen der Landtagsbefassung zum Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung diskutiert. Die Landesregierung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Brandenburger A-Besoldung unter Beachtung der vom BVerfG aufgestellten Prüfkriterien in den Jahren 2015 und 2016 verfassungsmäßig ist. Der Bericht soll im April 2016 vorgelegt werden.

Wir werden diesen Bericht als Gewerkschaft der Polizei kritisch prüfen. Z.B. werden wir ganz genau bewerten, was in Sachsen anders als in Brandenburg ist.

Wir bleiben bei unserer Forderung, die Besoldung insgesamt im Land Brandenburg zu erhöhen. Die Landesregierung muss hier etwas für ihre Beamtinnen und Beamten tun. Es geht um Anerkennung von Leistungen und Leistungsbereitschaft. Brandenburg befindet sich nicht zuletzt durch die drastischen Besoldungsabkopplungen in Höhe von 1,4 % im Jahr 2008 und 0,95 % aus 2014 auf dem vorletzten Platz im Besoldungsranking der Länder.

Weitere Informationen folgen.

Euer GdP-Team!

Alle Infos der GdP Brandenburg zum Thema Verfassungsmäßigkeit der Besoldung:

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